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Inanspruchnahme von Acker- und Wirtschaftsgrünland und dessen Herausforderung

In den Mittelgebirgsregionen von Rheinland-Pfalz stehen Landwirtschaft, Naturschutz und Energiewende vor großen Herausforderungen. Der Ausbau von Photovoltaikanlagen und Weiterem führt zu Flächenverlusten, die die landwirtschaftliche Nutzung und die Artenvielfalt stark beeinträchtigen. Um eine nachhaltige Zukunft zu sichern, sind innovative Strategien gefragt, die ökologische, ökonomische und energiepolitische Interessen in Einklang bringen
Artenreiches Grünland

Die rheinland-pfälzischen Mittelgebirgsregionen sehen sich derzeit mit erheblichen Herausforderungen in der landwirtschaftlichen Flächennutzung konfrontiert. Insbesondere die zunehmende Inanspruchnahme von Acker- und Grünlandflächen durch verschiedene Maßnahmen führt in Verbindung mit den naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen zu einem doppelten Flächenverlust, der die regionale Landwirtschaft stark belastet.

Ein zentrales Problem ist die Nutzung von Grünland- und Ackerflächen für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FFPV). Während die Energiewende begrüßt wird, führt die Flächennutzung für PV-Anlagen in der Region zu einem doppelten Flächenverbrauch: Zum einen werden die Flächen direkt für die Solaranlagen in Anspruch genommen, zum anderen sind für den naturschutzrechtlichen Ausgleich in vielen Fällen zusätzliche Flächen notwendig. Diese Ausgleichsflächen liegen häufig in der gleichen Region, was die ohnehin knappen landwirtschaftlichen Flächen weiter reduziert. Besonders problematisch ist die Überplanung von schützenswertem Grünland, welches an anderer Stelle nicht selten mit dem doppelten oder dreifachen Flächenumfang neu entwickelt werden soll. Die grundsätzliche Annahme, dass Grünlandflächen ökologisch „wertvoller“ sind als Ackerland, führt nicht selten daher zu Planungen auf Ackerflächen. Diese sind aber, in manchen Regionen eine Seltenheit und belaufen sich beispielsweise im Hohen Westerwald auf einen Anteil von teilweise unter 3% der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche einer Kommune. Umso bedeutender sind diese Flächen einerseits für die Landwirtschaft und andererseits auch als Refugium für die immer seltener werdenden Ackerwildkräuter und Bodenbrüter.

Der FFPV-Leitfaden des Innenministeriums erläutert, dass die Nutzung von Ackerflächen für den Bau von weiteren FFPVA (Stichtag: 31. Dezember 2020) auf 2 Prozent begrenzt werden soll. In einzelnen Kommunen können auch mehr als 2 Prozent der Ackerfläche für FFPV-Anlagen in Anspruch genommen, d.h. überplant werden, wenn dies mit den Belangen der örtlichen Landwirtschaft vereinbar ist (vgl. Begründung zu LEP IV, G 166 c). Die Belange der örtlichen Landwirtschaft sind aus raumordnerischer Sicht grundsätzlich gewahrt, wenn bei Überschreitung der 2 Prozent keine Vorranggebiete Landwirtschaft oder insgesamt nicht mehr als 5 Prozent der örtlichen Ackerfläche in Anspruch genommen werden. Die raumordnerischen Leitplanken werden leider vor Ort in den Kommunen nicht immer berücksichtigt. Darüberhinausgehende Flächeninanspruchnahmen von bis zu 30 % der Ackerfläche einer Gemeinde sind im Land zu verzeichnen. 
Eine zu erwartende Folge ist, dass der Anteil an geschütztem Extensivgrünland durch Ausgleichsflächen weiter zunimmt. Schon jetzt sind in einigen Landkreisen erhebliche Anteile (bis zu 30 %) der Grünlandflächen gem. § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 15 Landesnaturschutzgesetz pauschal geschützt. Die Bewirtschaftung dieser Flächen stellt eine zunehmende Herausforderung dar. Dies betrifft neben dem Rückgang der Tierhaltung auch die Regulierung unerwünschter Pflanzenarten in diesen Flächen.

Die folgenden drei Pflanzen sind giftig für Nutztiere und dürfen daher möglichst nicht ins Futter (beispielsweise Heu) gelangen:

Das Jakobskreuzkraut ist eine Pflanze, die in Europa häufig vorkommt. Es gehört zur Familie der Korbblütler und ist bekannt für seine auffälligen gelben Blüten. Leider ist das Jakobskreuzkraut giftig, besonders für Weidetiere wie Kühe, Schafe und Pferde. Es enthält giftige Alkaloide, die bei Tieren zu schweren Vergiftungen führen können. Deshalb ist es wichtig, das Jakobskreuzkraut in Weideflächen zu erkennen und zu entfernen, um die Tiere zu schützen.

Die Herbstzeitlose ist eine krokusartige Pflanze, die im Herbst blüht. Sie gehört zur Familie der Amaryllisgewächse und ist bekannt für ihre leuchtend gelben bis orangefarbene Blüten. Die Herbstzeitlose ist in Europa, vor allem in den Mittelmeerregionen, heimisch. Sie wächst oft in Wäldern, auf Wiesen oder an Waldrändern und blüht in der Regel zwischen September und November. Die Herbstzeitlose ist giftig, sowohl für Menschen als auch für Tiere, wenn sie verzehrt wird. Daher sollte man beim Umgang mit dieser Pflanze vorsichtig sein.

Des Weiteren ist die Lupine giftig. Besonders die Samen und die Pflanze selbst enthalten giftige Alkaloide, die bei Menschen und Tieren zu Vergiftungserscheinungen führen können. Für Weidetiere wie Kühe, Schafe und Pferde kann der Verzehr von Lupinen gefährlich sein, da es zu Symptomen wie Übelkeit, Erbrechen, Durchfall und in schweren Fällen sogar zu Lähmungen kommen kann. Es ist daher ratsam, Lupinen in der Natur zu meiden oder sicherzustellen, dass Tiere keinen Zugang zu ihnen haben.

Die Deutsche Landeskulturgesellschaft (DLKG) hat bei ihrer jüngsten Tagung bestätigt, dass die Futtereignung von Heu aus extensiv genutztem Grünland zum Teil nicht den Anforderungen für eine wirtschaftliche Tierhaltung entspricht. Das bedeutet, dass Landwirte alternative Futterquellen suchen müssen, was die Versorgungssicherheit gefährdet. Die moderne Milchproduktion lebt von einem guten Grundfutter mit hohem Energie- und Eiweißgehalt. Diese finden sich in den sogenannten „Untergräsern “wieder und bei diesen sind es eher die „Süßgräser“ wie deutsches Weidelgras. Bei einer extensiven Nutzung auf beispielsweise Ausgleichsflächen entwickelt sich eine Grasnarbe durch fehlende Schnittnutzung und Düngung aus Sicht des Naturschutzes positiv. Durch die dadurch vermehrt vorkommenden Obergräser und Oberkräuter, gepaart mit vielen Giftpflanzen und Sauergräsern, verliert die Grasnarbe jedoch ihre Energie- und Eiweißdichte, bis hin zum Totalverlust durch Giftpflanzen wie dem Jakobskreuzkraut.

Erste Ansätze der Alternativnutzung durch Biogastrockenfermentation oder Papierproduktion, könnten Abhilfe schaffen, ändern jedoch nichts an der rückläufigen Verfügbarkeit von geeignetem Raufutter in der Tierhaltung.
Die derzeit landesweit erfolgende Grünlandkartierung liefert Zahlen über den in Landkreisen vorhandenen Anteil an pauschal geschütztem Grünland. Zum Teil betrifft dies bis zu 30 % der Grünlandflächen. Ziel ist es, auf diesen Flächen die Artenvielfalt zu erhalten und die ökologischen Funktionen dieser Flächen zu sichern. Das Naturschutzrecht legt fest, dass Eingriffe in das Grünland nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt sind, zum Beispiel wenn sie aus Gründen des Naturschutzes notwendig sind oder wenn eine Genehmigung vorliegt. Für die geschützten Grünlandflächen besteht ein Zerstörungsverbot.

Fazit: Die landwirtschaftliche Nutzung in den grünlandstarken Mittelgebirgsregionen steht vor erheblichen Herausforderungen. Flächenverluste durch Photovoltaik, die Ausweisung von Schutzflächen und die verminderte Futterqualität von Extensivgrünland setzen die regionale Landwirtschaft unter Druck. Es ist dringend notwendig, nachhaltige Strategien zu entwickeln, um eine Balance zwischen Naturschutz, Energiegewinnung und landwirtschaftlicher Produktion zu finden. Nur so können die Regionen ihre landwirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit bewahren und gleichzeitig die Biodiversität erhalten werden.

Johannes Maur, Referat Raumordnung, Regionalentwicklung und Naturschutz

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