Ende November fand die Ausschusssitzung Tierische Produktion (Zucht, Haltung, Fütterung und Gesundheit) an der neuen Dienststelle der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz in Bekond statt. 30 Mitglieder nahmen an der ersten Sitzung unter neuer Leitung teil.
Stefan Fiedler, Ausschussvorsitzender, begrüßte die anwesenden Ausschussmitglieder und gab einen Überblick über die Themen, die an diesem Tag anstanden. Zum ersten Tagesordnungspunkt „Tierärztliche Gebührenordnung“ konnte der Präsident der Landestierärztekammer Dr. Rainer Schneichel als Referent gewonnen werden. Die Gebührenordnung für Tierärzte/innen (GOT) ist seit November 2022 die Grundlage für die Abrechnung tierärztlicher Leistungen. Eine Anpassung der GOT lässt sich durch die steigenden Kosten für moderne Diagnostik, Technik, Energie, Fortbildungen und Personal in den Tierarztpraxen argumentieren. Die GOT soll zu einer langfristigen und flächendeckenden tierärztlichen Tätigkeit beitragen. Dennoch waren sich alle Teilnehmer in der anschließenden Diskussion einig, dass ein Engpass von Tierärzten, gerade im ländlichen Raum, längst besteht. Dies kann zukünftig tierschutzrechtlich ein Problem werden, wenn die Versorgung durch einen Tierarzt nicht mehr sichergestellt ist. Es kristallisierte sich ebenfalls heraus, dass das Image der Landwirtschaft bereits bei den Studenten schlecht ist (Wochenenddienste, Work-Life-Balance, usw.) und viele in den Kleintierbereich abwandern. Auch der Bürokratiewahnsinn belastet die Tierärzte und deren Nachfolger immer mehr, wodurch sich weniger junge Leute für diesen Weg entscheiden. Hier muss dringend eine Entlastung erfolgen, waren sich die Ausschussmitglieder einig. Im Rahmen der Gebührenordnung besteht für die landwirtschaftlichen Betriebe die Möglichkeit Betreuungsverträge abzuschließen. Die Verträge erstecken sich nur für die langfristige Betreuung geschlossener Tierbestände und dort können nur regelmäßige Untersuchungen (z.B. Trächtigkeitsuntersuchungen, Impfungen) abweichend geregelt werden. Als weitere Voraussetzung gilt, dass dieser Vertrag in schriftlicher Form vorliegt und vor der Leistung abgeschlossen wurde. So können Betriebe, die z.B. für die Trächtigkeitsuntersuchungen alle Tiere fixiert haben und alles gut vorbereitet haben, über die zeitliche Abrechnung belohnt werden. Dies muss aber vorab zwischen Betrieb und Tierarzt vereinbart sein.
Im weiteren Verlauf stand das Thema Blauzungenkrankheit auf der Agenda. Die virale Infektionskrankheit überraschte in diesem Jahr die Tierhalter und stellte sie vor enorme Herausforderungen und ökonomische Verluste. Nur durch eine flächendeckende Impfung kann das Blauzungenvirus effektiv bekämpft und der Erkrankung vorgebeugt werden, appellierte der Referent Dr. Rainer Schneichel an die Ausschussmitglieder. Hohe Verluste und drastische Leistungseinbußen bei den Tieren sind nur 2 Argumente, die dafür sprechen, dass die Impfung sich auch aus finanzieller Sicht lohnt. Aber auch aus Sicht des Tierwohls und des Tierschutzes kann nur zur Impfung geraten werden. Betriebe, die im Sommer/Herbst bereits 2-mal geimpft haben, sollten im Frühjahr wieder nachimpfen, sodass vor dem Gnitzenflug die Immunität stabil ist. Dabei sollte neben BTV3 die Varianten BTV4 und BTV8 nicht vernachlässigt werden, welche wieder aus dem Süden auf dem Vormarsch sind. Der Impfstoff gegen BTV3 ist weiterhin gestattet. Betriebe, die bisher noch nicht geimpft haben, sollten die zweimalige Applikation vor dem Frühjahr durchgeführt haben.
Dr. Charlotte Kempf vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität gab einen Überblick über die aktuelle Tierseuchenlage in Rheinland-Pfalz. Die Herausforderungen unterschiedlichster Krankheiten wie z.B. Blauzunge, Afrikanische Schweinepest sind in Rheinland-Pfalz groß. In der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) steht Rheinland-Pfalz in enger Zusammenarbeit mit Hessen. Ein erster kleiner Erfolg konnte verzeichnet werden, in dem die Sperrzonen in RLP verkleinert werden konnten. Die ASP-Maßnahmen bestehen aus intensiven Kadaversuchen mit Kadaversuchhunden, Drohnenbefliegung, Culling-Projekten, Errichtung von ASP-Schutzzäunen und Öffentlichkeitsarbeit. Gerade die Sprunginfektion in Brandenburg verdeutlicht wieder, dass meist der Mensch selbst an einer Verschleppung der Infektion beteiligt ist, sodass hier viel Aufklärungsarbeit z.B. bei Erntehelfern geleistet werden muss. Ergänzend zur Blauzungenkrankheit sprach Frau Dr. Kempf bei BTV3 von einer schweren Klinik und auch Sie empfiehlt als Schutz vor schweren Verläufen die Impfung. Auch Schafe/Ziegen sollten durch eine zweimalige Applikation im Abstand von 3-4 Wochen grundimmunisiert werden. Es gibt einen Impfzuschuss durch das Land und durch die Tierseuchenkasse RLP, den die Tierhalter nutzen sollen. Der neue Serotyp BTV12 wurde aktuell in den Niederlanden entdeckt. Die Gefahr der Einschleppung nach Deutschland besteht. Bislang gibt es aber keinen Impfstoff gegen BTV-12.
Im Nachfolgenden berichteten Stefan Fiedler, Vorsitzender, und Christiane Reif-Lanser, Geschäftsführerin des Ausschusses, über aktuelle Themen aus der Tierproduktion. Hier ging es um die Schlachtstättensituation in Rheinland-Pfalz, die Änderung der GfE-Empfehlung zur Energie- und Nährstoffversorgung von Milchkühen und die Fleischhygienegebühren.
Frau Dr. Mengel, Geschäftsführerin der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz, informierte, dass die Vorarbeiten zur Einrichtung einer Tierseuchenkasse für Geflügel in Rheinland-Pfalz gut vorangeschritten sind und die Geflügelkasse voraussichtlich zum 01. Januar 2025 starten wird. Demnach ist mit dem Versand der Meldebögen Ende Dezember 2024 zu rechnen.
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Christiane Reif-Lanser