Antragsverfahren Teil 1 für Rebpflanzungen 2026 - Jetzt Herbstantrag stellen
Weinbauministerin Daniela Schmitt bietet den Winzerinnen und Winzern einen zusätzlichen Antragszeitraum (Zeitraum vom 15.09. bis 30.09.2025) an, um den Antrag Teil 1, den so genannten „Herbstantrag, für die Maßnahme Umstrukturierung zu stellen.
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Mit dem zusätzlichen Antragsverfahren erhalten die Winzerinnen und Winzer die Möglichkeit, mit Rodeerlaubnis die Flächen im Winter zu räumen. Sie sichern sich damit die Option, in späteren Jahren, wenn die Marktlage entspannter ist, wieder mit finanzieller Förderung neu zu pflanzen. „Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten brauchen unsere Winzerinnen und Winzer die Möglichkeit, vorausschauend zu handeln und Flächen flexibel zu bewirtschaften. Wir wollen Planungssicherheit geben und Betriebe stärken“, betonte Schmitt.
Es wird empfohlen, den Antrag über das Weininformationsportal (WIP) EDV-technisch unterstützt auszufüllen >>>
Sollte noch kein Zugang für das WIP vorhanden sein, kann über “Neuregistrierung” ein Antrag gestellt werden (Post, Fax oder auch eingescannt mit Unterschrift per E-Mail). Die Zugangsdaten werden in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Arbeitstagen per Post zugestellt.
Hinweis: Flächen, die bereits im Mai 2025 im Antrag Teil 1 beantragt wurden, sind im Herbstantrag nicht mehr aufzuführen.