Unser Beratungsangebot - Überblick
In folgenden Themenbereichen unterstützen unsere Beratungsteams.
Aktuelles aus der Beratung
- | Jahrestagung
Sachverständige informierten sich über Möglichkeiten von KI

© LWK RLP/Maraike Freier
WeiterlesenDie Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz blickt auf eine erfolgreiche Jahrestagung der Sachverständigen zurück, die im Landhotel Klostermühle in Münchweiler/Alsenz stattfand.

© LWK RLP/Maraike Freier
- | Saatenanerkennung
Einblicke in die neue Software erhalten

© LWK RLP/Berg
WeiterlesenZum 1. Januar 2025 wurden Änderungen im Verwaltungsablauf des Anerkennungsverfahrens der Anerkennungsstelle für Saatgut- und Pflanzgut bei der Landwirtschaftskammer vorgenommen. Für die administrativen Aufgaben wie z. B. Anmeldung der Vermehrungsvorhaben, die Bearbeitung und Attestierung von Feldbesichtigungen und Beschaffenheitsprüfungen, steht der Anerkennungsstelle ein neues EDV-System zur Verfügung.

© LWK RLP/Berg
- | Tierische Erzeugung
Ausschuss Tierische Produktion diskutiert Transport- und Schlachtfähigkeit von Nutztieren
WeiterlesenDer Ausschuss Tierische Produktion der Landwirtschaftskammer kam unter dem Vorsitz von Stefan Fiedler zu einer wichtigen Sitzung zusammen, die sich mit dem Transport- und der Schlachtfähigkeit von Nutztieren beschäftigte.
- | Grundstückverkehrsgesetz
Wirksames Mittel zur Verbesserung der Agrarstruktur

© LWK RLP
WeiterlesenEin wirksames und nachhaltiges Mittel zur Verbesserung der Agrarstruktur ist das Gesetz über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe – kurz „Grundstückverkehrsgesetz“ (GrdstVG) vom 28.07.1961.

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- | Direktvermarktung
Weinautomat auf Privatgrundstück verstößt gegen Jugendschutz

© LWK RLP/ Runkel
WeiterlesenDie Stadt Bad Kreuznach hat den Betrieb eines Weinautomaten, der auf einem Wohngrundstück an der Grenze zum öffentlichen Straßenraum aufgestellt ist, zu Recht verboten. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz, das damit das vorangegangene Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz bestätigte.

© LWK RLP/ Runkel













