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Urteil: Landwirtschaft hat Vorrang gegenüber Photovoltaikanlage

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat in einem aktuellen Urteil (Az. 4 K 660/24.NW) entschieden, dass die geplante Errichtung einer großflächigen Photovoltaikanlage auf hochwertigen Ackerflächen nicht mit den Grundsätzen der Raumordnung vereinbar ist.
Photovoltaikanlage auf landwirtschaftlicher Nutzfläche

Landwirtschaftliche Nutzung hat Vorrang

Kern der Entscheidung ist die Bestätigung des raumordnerischen Ziels, besonders ertragreiche landwirtschaftliche Flächen langfristig für die Nahrungsmittelproduktion zu sichern. Die streitige Fläche ist im Regionalen Raumordnungsplan Westpfalz als „Vorranggebiet Landwirtschaft“ ausgewiesen und weist deutlich überdurchschnittliche Ertragsmesszahlen auf. Damit ist sie nach Auffassung des Gerichts von zentraler Bedeutung für die regionale Agrarwirtschaft. Auch in Hinblick darauf regelt das Gericht, dass nicht nur die landesweit durchschnittliche Ertragsmesszahl (EMZ) von 35 herangezogen werden solle, sondern müsse ebenfalls die lokaltypische durchschnittliche EMZ betrachtet werden, um die vor Ort besten Flächen für die Landwirtschaft zu bewahren.

Das Urteil stellt klar fest, dass eine Freiflächenphotovoltaikanlage, die keine landwirtschaftliche Nutzung mehr gestattet, raumordnerisch mit dem „Vorranggebiet Landwirtschaft“ in Gänze unvereinbar ist.

Bedeutung für die Energiewende

Auch wenn die Energiewende ein überragendes öffentliches Interesse genießt, setzt das Urteil ein klares Signal: Der Ausbau erneuerbarer Energien muss mit den Belangen der Landwirtschaft in Einklang gebracht werden. Photovoltaikanlagen sollen vorrangig auf ertragsschwachen Böden, Konversionsflächen oder entlang von Verkehrs- und Infrastrukturlinien errichtet werden. Dies gibt das Land Rheinland-Pfalz durch das Landesentwicklungsgrogramm so vor und die untergeordneten Planungsebenen sollen nach dieser Vorgabe handeln.
Damit unterstreicht das Gericht, dass die Energiewende nicht auf Kosten fruchtbarer Ackerflächen erfolgen darf. Gerade in Zeiten zunehmender Unsicherheiten in den globalen Lieferketten und wachsender Herausforderungen durch den Klimawandel ist die Sicherung lokaler Lebensmittelproduktion von strategischer Bedeutung.

Signalwirkung für die Region und darüber hinaus
Die Entscheidung hat weitreichende Signalwirkung für zukünftige Genehmigungsverfahren. Landwirtschaftlich genutzte Böden mit hoher Produktivität genießen einen besonderen Schutz und Photovoltaikprojekte müssen sich an den Vorgaben der Raumordnung orientieren, auch im Hinblick auf Vorranggebiete für die Landwirtschaft

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat mit diesem Urteil die Balance zwischen Energiewende und Ernährungssicherheit betont. Es stärkt die Rolle der Landwirtschaft als unverzichtbare Grundlage für die Versorgungssicherheit und gibt gleichzeitig klare Leitplanken für den Ausbau erneuerbarer Energien vor. Das Gericht folgt damit der Stellungnahme der Landwirtschaftskammer, in der ausführlich die Bedeutung der Flächen dargestellt und die Forderung erhoben wird, für Freiflächen-Photovoltaikanlagen ausschließlich ertragsschwache Standorte heranzuziehen. Das Urteil gibt den Genehmigungsbehörden eine wichtige Orientierung für zukünftige Verfahren.  

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Referat Raumordnung, Regionalentwicklung und Naturschutz
 

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