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Erwerbskombinationen
Haben Sie Fragen rund um die Direktvermarktung, Gästebeherbergung, Hofgastronomie oder Vinothek?
Wir, das Beratungsteam Erwerbskombinationen, helfen Ihnen gerne weiter, egal ob Sie einen solchen Betriebsschwerpunkt bereits haben oder einen solchen planen. Je nach Fragestellung arbeiten wir eng mit unseren Beraterkollegen aus der "Betriebsführung und Markt", "Bau - Technik - Energie", "Förderberatung" oder "Raumordnung, Regionalentwicklung und Naturschutz" zusammen. Denn unser Anspruch ist es, Sie optimal und umfassend bei Ihrem Vorhaben zu unterstützen.
Zu den Aufgaben der Landwirtschaftskammer gehört es, Landwirte und Winzer in diesem komplexen Feld zu unterstützen.
Unsere Schwerpunkte
EIP-AGRI "DV_Store 4.0"
Projekt: „Digitalisierung der Direktvermarktung in Rheinland-Pfalz – DV_Store 4.0“ als EIP-Agri Innovationsvorhaben ausgewählt.
Unsere Angebote im Überblick
Netzwerk & Vereine
Das Team der Erwerbskombinationen betreut und unterstützt verschiedene Berufsnetzwerke, Vereine und Projekte.
Aktuelles aus den Erwerbskombinationen
- | Einkommensalternativen
Überarbeitete Social-Media-Leitlinien für Hersteller von alkoholhaltigen Getränken gelten ab dem 1. August 2024
© pixabay/Shutter Speed
WeiterlesenDie überarbeiteten Social-Media-Richtlinien des Deutschen Werberates treten zum 1. August 2024 in Kraft und sind für alle Hersteller alkoholhaltiger Getränke – also beispielsweise Weingüter, Bierbrauer, Brennereien und weitere Produzenten alkoholischer Getränke – mit unternehmenseigenen Social-Media-Kanälen relevant.
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- | Einkommensalternativen
Ideen weiterentwickeln – Profitieren Sie vom bezuschussten Beratungsangebot
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WeiterlesenDie betriebswirtschaftliche Beratung der Landwirtschaftskammer, welche u.a. für den Bereich der Diversifizierung angeboten wird, ist fester Bestandteil des Beratungsangebotes der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz. Bauernhöfe und Weingüter mit Ferienunterkünften, Hofgastronomie und Direktvermarktung können von diesem zu 80 Prozent bezuschussten Beratungsangebot ebenso profitieren wie landwirtschaftliche und weinbauliche Betriebe ohne…
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- | Einkommensalternativen
Werbeveranstaltungen mit Weinausschank auch weiterhin über Gestattungen nach §12 GastG möglich
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WeiterlesenVorübergehende Gestattungen nach §12 Gaststättengesetz (GastG), umgangssprachlich auch als Ausschankgenehmigungen bekannt, können weiterhin von Weingütern gestellt werden. Welche Veranstaltungen im Winzerbetrieb im Rahmen der Gestattung möglich sind und wie diese ausgestaltet sein sollten, hat das Referat Einkommensalternativen nachfolgend zusammengestellt.
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- | Gastro/ Gästebeherbergung
Neues Förderprogramm zur Verbesserung der Angebotsqualität im rheinland-pfälzischen Gastgewerbe
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WeiterlesenAuf Basis seiner Tourismusstrategie fördert das Land Rheinland-Pfalz Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen des Gastgewerbes, die zur Verbesserung der Qualität des touristischen Angebots beitragen. Auch landwirtschaftliche und weinbauliche Betriebe mit Einkommensalternativen im touristischen Bereich können von der Förderung profitieren.
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- | Einkommensalternativen
Schlechte Online-Bewertung muss der Verfasser beweisen
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WeiterlesenWer auf einem Online-Bewertungsportal über ein Unternehmen herzieht, muss seine Behauptungen beweisen können. Sonst hat der Betrieb ein Recht darauf, dass die Bewertung gelöscht wird.
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- | Einkommensalternativen
Bundestag lehnt dauerhaft ermäßigten Umsatzsteuersatz für die Gastronomie ab
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WeiterlesenDer Bundestag hat in seiner Sitzung am 21. September 2023 gegen einen Gesetzentwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes zugunsten einer dauerhaft ermäßigten Umsatzsteuer von sieben Prozent für den Verzehr von Speisen in Gastronomiebetriebe gestimmt. Ab dem 1. Januar 2024 müssen Gutsschänken, Straußwirtschaften und Hofcafés somit nun wieder 19 Prozent Umsatzsteuer auf Speisen ausweisen.
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