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Erwerbskombinationen
Haben Sie Fragen rund um die Direktvermarktung, Gästebeherbergung, Hofgastronomie oder Vinothek?
Wir, das Beratungsteam Erwerbskombinationen, helfen Ihnen gerne weiter, egal ob Sie einen solchen Betriebsschwerpunkt bereits haben oder einen solchen planen. Je nach Fragestellung arbeiten wir eng mit unseren Beraterkollegen aus der "Betriebsführung und Markt", "Bau - Technik - Energie", "Förderberatung" oder "Raumordnung, Regionalentwicklung und Naturschutz" zusammen. Denn unser Anspruch ist es, Sie optimal und umfassend bei Ihrem Vorhaben zu unterstützen.
Zu den Aufgaben der Landwirtschaftskammer gehört es, Landwirte und Winzer in diesem komplexen Feld zu unterstützen.
Unsere Schwerpunkte
EIP-AGRI "DV_Store 4.0"
Projekt: „Digitalisierung der Direktvermarktung in Rheinland-Pfalz – DV_Store 4.0“ als EIP-Agri Innovationsvorhaben ausgewählt.
Unsere Angebote im Überblick
Netzwerk & Vereine
Das Team der Erwerbskombinationen betreut und unterstützt verschiedene Berufsnetzwerke, Vereine und Projekte.
Aktuelles aus den Erwerbskombinationen
- | Bauberatung
Platz schaffen – kostengünstig bauen
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WeiterlesenMöglichkeiten und Gefahren eines genehmigungsfreien Bauvorhabens im Außenbereich.
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- | Förderprogramm
Grünes Licht für Förderprogramm zum Umbau Tierhaltung
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WeiterlesenGrünes Licht aus Brüssel für die Förderung der Tierhaltung: Laut Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir soll das Förderprogramm für die Tierhaltung umgehend aktiviert werden.
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- | Baurecht
Wann darf ohne Genehmigung gebaut werden?
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WeiterlesenImmer wieder gibt es Unsicherheit, wenn die Frage aufkommt: Was darf man eigentlich im Außenbereich bauen? Und welche Bauvorhaben für landwirtschaftliche Betriebe sind genehmigungsfrei? Das Referat Raumordnung, Regionalentwicklung und Naturschutz der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz hat die wichtigsten Bestimmungen zusammengestellt.
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- | Flutkatastrophe
Aufbauhilfen vom Land - Antragsfrist verlängert bis Ende 2024
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WeiterlesenBauberater der LWK unterstützen bei den erforderlichen Gutachten und der Antragstellung - Die Leistungen der Landwirtschaftskammer sind in diesem Zuge, genau wie die Schäden selbst förderfähig! Die Frist zur Beantragung dieser Unterstützung, die zunächst bis zum 30.06.2023 angesetzt war, wurde in Anbetracht der wirtschaftlichen Situation vieler Betriebe bis zum 31.12.2024 verlängert.
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