Weinbergsrolle / Weinlagen
Die Weinbergsrolle stellt das Verzeichnis der für die engeren geografischen Herkunftsangaben für Qualitätswein, Prädikatswein, Qualitätsperlwein b.A. und Qualitätsschaumwein b.A. (Sekt b.A.) zugelassenen Namen von Bereichen, Groß- und Einzellagen dar. Sie wird von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz geführt. Die Festlegung der Bereiche und der Lagen obliegt der für den Weinbau zuständigen Ministerin.
Neben dem obligatorisch anzugebenden Namen des bestimmten Anbaugebietes kann nach den weinrechtlichen Regelungen der Name einer engeren geografischen Herkunft in der Etikettierung angegeben werden. Dazu zählen die Namen von Bereichen, Großlagen, Einzellagen und Orts- bzw. Ortsteilnamen. In der Weinbergsrolle sind die Namen und Abgrenzungen der Bereiche und Lagen angegeben. Zu beachten ist im geografischen Bezeichnungsrecht, dass gemeinde-/gemarkungsübergreifende Einzellagen sowie Großlagen einer Leitgemeinderegelung unterliegen. Veränderungen der Rebflächen, der Absatzstruktur oder der Gebietskörperschaften können Änderungen in der Weinbergsrolle bedingen.Sollten Fragen über die Voraussetzungen und den Verfahrensweg bei Änderungen bestehen, so wenden Sie sich bitte an Michael Engisch (Tel: 0671 / 793 1150).
Die Einrichtung und Führung der Weinbergsrolle basiert auf folgenden Rechtsgrundlagen:
- § 23 Abs. 3 und 4 Weingesetz
- § 29 Weinverordnung
- Landesgesetz über die Festsetzung von Lagen und Bereichen und über die Weinbergsrolle (Weinlagengesetz)