Bei der Sitzung des Ausschusses für Raumordnung, Regionalentwicklung und Naturschutz der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz unter der Leitung des Vorsitzenden Ulrich Schreiber wurden zentrale Gesetzesvorhaben sowie deren Umsetzung mit erheblicher Bedeutung für die Landwirtschaft erörtert. Im Fokus standen die geplante Novellierung des Landeswassergesetzes, die laufende Grünlandkartierung sowie Herausforderungen beim Ausbau des ländlichen Wegenetzes. Der Sitzungssaal war aufgrund der Aktualität und Brisanz der Themen voll besetzt. Schreiber begrüßte neben den Ausschussmitgliedern auch den Kammerpräsidenten Ökonomierat Michael Horper, die Präsidenten der Bauern- und Winzerverbände Ökonomierat Eberhard Hartelt und Marco Weber, MdL, Vertreter Vorstandes der Landwirtschaftskammer sowie weitere Gäste aus den Gremien der Bauern- und Winzerverbände.
Gewässerrandstreifen: Landwirtschaft fordert praxisgerechte Lösungen
Die vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) vorgestellte Novelle des Landeswassergesetzes sorgte für kontroverse Diskussionen. Insbesondere der geplante 10 Meter breite gesetzliche Gewässerrandstreifen stößt auf deutliche Ablehnung seitens der Landwirtschaft. Dieser geht über die bundesgesetzlich vorgesehenen fünf Meter hinaus und kann umfangreiche Einschränkungen mit sich bringen. Der Ausschuss kritisierte die kurze Frist zur Stellungnahme, die eine ausreichende Einbindung ehrenamtlicher Gremien nicht zuließ. Die Notwendigkeit zusätzlicher gesetzlicher Regelungen wird generell in Frage gestellt, da bestehendes Fachrecht bereits weitreichende Maßnahmen zum Gewässerschutz vorsieht. Unklar sind zudem die Auswirkungen auf Agrarförderprogramme wie AUKM – hier forderte der Ausschuss eine Klärung durch das MKUEM im Dialog mit dem Wirtschaftsministerium.
Grünlandkartierung: Mehr Transparenz für Bewirtschafter gefordert
Vertreterinnen von Landesamt für Umwelt und MKUEM stellten die Ziele und Methoden der laufenden Grünlandkartierung vor, mit der landesweit geschützte Biotope im Grünland erfasst werden. Aus Sicht der Landwirtschaft besteht weiterhin Verbesserungsbedarf bei der Informationspolitik: Eigentümer und Bewirtschafter werden nicht direkt informiert, sondern müssen die Kartierungsergebnisse eigenständig über das Fachportal LANIS recherchieren. Der Ausschuss forderte eine Darstellung der Ergebnisse auch über die Anwendung FloRLP. Zudem wurde auf eine zunehmende Verunkrautung mit Jakobskreuzkraut, das durch extensive Nutzung auf geschützten Flächen begünstigt wird, hingewiesen. Ungeklärt bleibt bislang, wie Flächen bei veränderter ökologischer Wertigkeit (etwa durch Dürre oder Überflutung) wieder aus der Schutzkulisse herausgenommen werden können.
Modell-Naturschutzstationen: Modellphase schreitet voran
Berichtet wurde auch über den Stand der Modell-Naturschutzstationen. In der Vulkaneifel schreitet der Aufbau voran, Stellen für hauptamtliches Personal sollen zeitnah ausgeschrieben werden. In der Region Donnersberg/Bad Dürkheim/Neustadt läuft die Projektphase bereits etwas länger. Kritisch äußerten sich die Ausschussmitglieder zur gesetzlichen Verankerung der Stationen in der aktuellen Änderung des Landesnaturschutzgesetzes, obwohl die Modellphase noch andauert und eine Evaluierung erst anschließend vorgenommen werden kann. Zudem wurde die starke Belastung ehrenamtlicher Akteure angesprochen – insbesondere mit Blick auf die hohe Budget- und Personalverantwortung von Vorstandsmitgliedern in den jeweiligen Vereinen.
Wirtschaftswege: Finanzielle Mittel zum Ausbau beschränkt
Thomas Mitschang (MWVLW) erläuterte die Förderkulisse für den ländlichen Wegeausbau, sowohl im Rahmen der Flurbereinigung als auch darüber hinaus. Zwischen 2020 und 2024 flossen jährlich bis zu sechs Millionen Euro in den Wegebau außerhalb der Flurbereinigung. Die Mittel stammen aus Landes-, Bundes- und EU-Töpfen. Im vergangenen Jahr konnten nicht alle beantragten Maßnahmen bedient werden. Auch künftig sind die Mittel beschränkt und die Förderung von Wegebaumaßnahmen muss nach definierten Auswahlkriterien priorisiert werden. Die dauerhafte Unterhaltung bestehender Wege bleibe eine zentrale Herausforderung.
Ausblick: Weitere Gesetzesänderungen in der Umsetzung
Abschließend wurde über weitere laufende Gesetzesänderungen informiert, darunter das Landesklimaschutzgesetz, das Landesjagdgesetz und das neue Landesentwicklungsprogramm 5. Die Landwirtschaftskammer und die Bauern- und Winzerverbände werden sich weiterhin aktiv einbringen, um praxistaugliche Regelungen zu erreichen.