Vorübergehende Gestattungen nach §12 Gaststättengesetz (GastG), umgangssprachlich auch als Ausschankgenehmigungen bekannt, können weiterhin von Weingütern gestellt werden. Welche Veranstaltungen im Winzerbetrieb im Rahmen der Gestattung möglich sind und wie diese ausgestaltet sein sollten, hat das Referat Einkommensalternativen nachfolgend zusammengestellt.
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