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Aktuelles aus der Raumordnung

Seit 06. Oktober 2015 gibt das Landesnaturschutzgesetz (§ 7 LNatSchG) von Rheinland Pfalz neue Schwerpunkte bei der Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vor. Diese haben unter der Beachtung agrarischer Belange zu erfolgen; da vorrangig zu prüfen ist, ob Kompensationen auch mit Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen erreicht werden können. Grundvoraussetzung dabei ist eine dauerhafte Aufwertung des Naturhaushaltes und/oder des Landschaftsbildes.

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Im Rahmen der Aktion Blühfläche hat die Stiftung Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz in Zusammenarbeit mit örtlichen Landwirten rund um die rheinhessische Gemeinde Hahnheim für üppig und bunt blühende Flächen, Inseln und Randstreifen gesorgt.

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Im Rahmen der Tagung fiel in Berlin der offizielle Startschuss zur bundesweiten Übertragung des Naturschutzprojektes „Unkraut vergeht nicht – stimmt nicht!“, das zudem als Projekt der UN-Dekade für Biologische Vielfalt wieder ausgezeichnet wurde.

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