Schindler: Wer glaubt an eine Streuobstwiese?

Öffentlichkeit wird getäuscht und Landwirtschaft wird verhöhnt.

Die Reaktion (s.u.) auf seine Kritik am Verkauf von Ackerland in der Nachbarschaft des ehemaligen Militärgeländes und künftigen Gewerbeparks bei Dexheim, Rheinhessen, bezeichnet Landwirtschaftskammerpräsident Norbert Schindler als Täuschung und Verhöhnung. Keinen Zusammenhang zwischen Gewerbepark und der unmittelbar angrenzenden Nachbarfläche zu sehen, sei naiv. Den Käufer und Immobilienhändler als Landwirt zu bezeichnen, sei vielleicht juristisch relevant, praktisch jedoch nicht plausibel.

Ökonomierat Schindler widerspricht der Auffassung, der Flächennutzungsplan verhindere eine andere als landwirtschaftliche Nutzung besagter Fläche: „Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde betrachtet eine gewerbliche Nutzung zwar als ‚raumordnerisch wenig sinnvoll‘, hält eine Gewerbefläche an dieser Stelle ausdrücklich für ‚denkbar‘. Deshalb wird hier von einer ‚weißen Fläche‘ gesprochen, die erst ‚ nach den späteren Entwicklungszielen“ dargestellt werde.

Wenn der neue Eigentümer glauben machen wolle, er werde auf dem teuer erkauften Land eine Streuobstwiese anlegen, verhöhne er die im Bieterverfahren mit einem überhöhten Preis überbotenen Landwirte und täusche die Öffentlichkeit. Der Kammerpräsident bleibt dabei, dass mit der Veräußerung der Fläche gegen den Geist des Grundstücksverkehrsgesetzes verstoßen wurde. Demnach sei der Erhalt einer effizienten Agrarstruktur mit ausreichend Flächen für die ansässigen Landwirtschaftsbetriebe ein hohes Gut. Danach wäre eine Veräußerung an einen Betrieb aus der Region im Sinne des Gesetzes gewesen.