Nimmt man jemandem etwas weg, so ist es nur gerecht, ihm wieder etwas Gleichwertiges zurückzugeben. So ist das auch in der Natur. Werden irgendwo Gebäude oder Straßen errichtet und damit Flächen versiegelt werden, müssen die Städte und Kommunen für Ausgleichsflächen sorgen. Das ist gesetzlich so geregelt. Was genau dabei zu beachten ist, weiß Ralph Gockel von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (LWK RLP).
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