Keine Entspannung bei Wildschäden

Die von Schwarz- und Rotwild verursachten Aufbruch- und Fraßschäden auf landwirtschaftlichen Flächen stellen ein anhaltend großes Problem für die Agrarbetriebe in Rheinland-Pfalz dar.

Die von Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken hier festgestellte Entspannung der Lage wird von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz zwar in der Frage der Schadensregelung gesehen. Hier komme es in der Tat meist zu gütlichen Einigungen zwischen Landwirten und Jagdpächtern. Das Ausmaß der Schäden in Zahl und Schadenshöhe sei jedoch unverändert hoch.

Insbesondere in den Mittelgebirgsregionen und überall dort, wo Wald als Rückzugsgebiet für das Wild in der Nähe ist, sei Wildschaden trauriger Alltag für die Landwirtschaft. Zwar gebe es hier keine statistische Erfassung und werde nicht jeder Einzelfall der Kammer angezeigt. Dennoch meldeten regelmäßig Landwirte Schäden sowohl in Raps- und Getreide-, insbesondere Maisflächen, aber auch in Raps und auf Grünland. Wenngleich in diesem Jahr bislang keine drastischen Fälle mit existenzgefährdender Dimension wie etwa 2012 in zahlreichen Weinbergen entlang der Mosel auftraten, betrachtet die Kammer die Situation insgesamt als dramatisch bis katastrophal. Kammerpräsident Norbert Schindler MdB hatte in diesem Jahr deshalb mehrfach auf die Brisanz hingewiesen und eine konsequente Begrenzung der Schwarz- und Rotwildbestände durch intensive Bejagung angemahnt. Die neue Landesjagdverordnung gebe den Jägern erweiterte Möglichkeiten, die aber auch genutzt werden müssten, um die Schäden auf Äckern und Grünlandflächen, die aufgrund der Schadensersatzregelung immer auch die Jagdpächter mit Ausgleichsforderungen konfrontierten, spürbar zu verringern.