Heckenschnitt bis 1. März abschließen
Nicht unter die Verbote fallen schonende Form- und Pflegeschnitte von Hecken, mit denen der Zuwachs der Pflanzen begrenzt oder zurück genommen wird und die weiterhin im gesamten Jahresverlauf durchgeführt werden können. Dabei sollte aber auf brütende Tierarten besonders Rücksicht genommen werden.
Das sogenannte "Auf-den-Stock-setzen" von Gehölzen zählt nicht als Formschnitt. Diese Maßnahme, bei der Gehölze oft bis auf wenige Zentimeter zurück geschnitten werden, um einen stärkeren Austrieb im unteren Bereich auszulösen, muss ebenfalls bis spätestens vor dem1. März beendet sein.
Schließlich weist die Landwirtschaftskammer darauf hin, dass Feldraine, Böschungen, Straßen- und Wegeränder oder nicht bewirtschaftete Flächen nicht abgebrannt werden dürfen. Auch der Aufwuchs darf nicht beschädigt, mit chemischen Mitteln niedrig gehalten oder vernichtet werden. Wer die Verbote nicht beachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen.