Warenautomaten in der Direktvermarktung – Vor der Aufstellung rechtlichen Rahmen klären

Die gesetzlichen Grundlagen für Warenautomaten in der Direktvermarkung wurden im letzten Jahr klarer geregelt, daher sind Vorüberlegungen vor dem Kauf und der Installation von Verkaufsautomaten sehr wichtig. Das Referat Einkommensalternativen hat nachfolgend relevante rechtliche Grundlagen zusammengestellt.

In Zeiten des Personalmangels sowie den deutlich reduzierten Einkaufsmöglichkeiten im ländlichen Raum haben Warenautomaten an Bedeutung gewonnen. Vor dem Kauf eines Warenautomaten müssen Betriebsleiter allerdings einige wichtige rechtliche Dinge im Blick haben und grundsätzliche Entscheidungen treffen.  

Welche Rechtsbestimmungen gibt es zu beachten?

Wer sich mit der Aufstellung eines Warenautomaten beschäftigt, denkt sicherlich zunächst nicht an die zahlreichen gesetzlichen Rahmenbedingungen, die bei dessen Installation zu berücksichtigen sind. Doch wie in vielen anderen Bereichen auch sollte man sich vorab mit den Regelungen beschäftigen, um im Nachhinein Ärger zu vermeiden.

Baurecht, Straßenverkehrsrecht

Die Entscheidung hinsichtlich einer möglichen Baugenehmigungspflicht hängt davon ab, ob der Verkaufsautomat im Innen- oder Außenbereich aufgestellt werden soll und wie groß der Unterstand/die Hütte für das Gerät ist. In der Regel ist das Aufstellen solcher Verkaufshäuschen in Ortslage baugenehmigungsfrei, wenn der Verkaufsautomat in räumlicher Verbindung mit einer offenen Verkaufsstelle (z.B. Hofladen) steht (§ 62 (1) Nr. 8e LBauO). Im Außenbereich sind Verkaufsautomaten zunächst unzulässig, es sei denn, sie befinden sich an der Stätte der Leistung (also unmittelbar am Betrieb oder in räumlicher Verbindung mit diesem) oder der Automat befindet sich auf Flugplätzen und Sportplätzen. Soweit für die Unterbringung des Verkaufsautomaten ein zusätzliches Gebäude zum Schutz des Automaten erforderlich ist, ist dieser Bau baugenehmigungspflichtig, wenn die Grenzen von 50 m3 im Innenbereich und 10 m3 umbautem Raum im Außenbereich überschritten werden. Es empfiehlt sich, die Baugenehmigungspflicht im Einzelfall zu prüfen.

Für die Erteilung einer Baugenehmigung ist die Untere Baubehörde, die meist bei der Kreisverwaltung angesiedelt ist, zuständig.

Liegt der Standort des Geräts innerorts an einer Hauptstraße, benötigt man auch das Einvernehmen der Gemeindeverwaltung. Bei einer innerörtlichen Lage an einer Bundesstraße sowie grundsätzlich im Außenbereich muss der Landesbetrieb Mobilität einbezogen werden.

Natürlich ist auch eine Berechtigung des Automatenaufstellers zur Nutzung der Flächen für die Dauer der Aufstellung erforderlich. Bei öffentlichen Plätzen geschieht dies über eine Sondernutzungserlaubnis, bei privaten Grundstücken über eine vertragliche Regelung mit dem Grundstückseigentümer.

 Jugendschutzgesetz

Das Jugendschutzgesetz greift, sobald alkoholische Getränke, z.B. Wein oder Bier, im Warenautomaten angeboten werden. Sofern in Ihrem Automaten alkoholische Getränke angeboten werden sollen, lesen Sie bitte den Beitrag „Weinautomat 24/7 – Vor der Aufstellung rechtlichen Rahmen klären”.

Wichtig zu wissen: Nach §12, Abs.1 Gaststättengesetz ist die Abgabe hochprozentiger Produkte, wie zum Beispiel Branntweine, Schnäpse, Liköre, Weinbrand, Rum, Korn, Magenbitter, etc., durch Automaten grundsätzlich nicht erlaubt.

Gewerberecht

Auf einer Sitzung im Jahr 2023 beschäftigte sich der Bund-Länder-Ausschuss „Gewerberecht“ mit der gewerblichen Einstufung von Verkaufsautomaten. Demnach handelt es sich um keine gewerbliche Automatenaufstellung, wenn der Verkaufsautomat auf dem Gelände des landwirtschaftlichen Betriebs aufgestellt und mit den im Betrieb unmittelbar selbst gewonnenen Erzeugnissen befüllt wird. In diesem Fall wird der Automat dem landwirtschaftlichen Betrieb wegen des funktionalen Zusammenhangs und des nebenerwerbswirtschaftlichen Umfangs als zusätzliche, dem Haupterwerb „Landwirtschaft“ dienende Einnahmequelle zugeordnet. Eine vergleichbare Rechtslage wäre ein Ladengeschäft für Tabakwaren, das für den an der Hauswand befestigten Zigarettenautomaten keine Gewerbeummeldung, also eine Erweiterung der gewerblichen Tätigkeit, vornehmen muss. Eine gewerbliche Automatenaufstellung nach dem Gewerberecht liegt jedoch vor, wenn der Inhaber des landwirtschaftlichen Betriebs den Automaten außerhalb seines Betriebssitzes, z. B. an einem Supermarkt, auf Parkplätzen oder an Standorten im Gebiet einer Kommune aufstellt. Auch wenn die Zukaufsgrenze von 10 % überschritten wird, führt dieses, unabhängig vom Standort des Automaten, zu einem anzeigepflichtigen Gewerbebetrieb. In diesen Fällen muss eine entsprechende Gewerbeanmeldung erfolgen. Es ist dann auch darauf zu achten, dass der ausgeschriebene Vor- und Familienname des Gewerbetreibenden sowie dessen vollständige Anschrift auf dem Automaten angegeben sind.

Steuerrecht

Nach dem Steuerrecht gilt es zu berücksichtigen, dass beim Verkauf der Produkte aus der eigenen Urproduktion (erste Verarbeitungsstufe) kein Gewerbe nach dem Steuerrecht vorliegt. Dies gilt - anders als beim Gewerberecht - unabhängig vom Standort des Automaten. Ein Zukauf von Produkten ist bis zu einer Grenze von 30 % des Gesamtumsatzes möglich. Jedoch darf die absolute Zukaufsgrenze von 51.500 € je Jahr nicht überschritten werden.

Eine Rücksprache der Betriebsleiterin oder des Betriebsleiters mit dem Steuerberater sollte vor Inbetriebnahme des Automaten zwingend erfolgen.

Verkaufsautomaten - so funktionierts 

Unter Beachtung der aktuellen Rechtslage kann ein Verkaufsautomat ohne erforderliche Gewerbeanmeldung nach der Gewerbeordnung oder dem Steuerrecht sowie unter Berücksichtigung des Jugendschutz- und des Gaststättengesetzes aufgestellt werden. Es müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt werden: 

  • Im Automaten werden keine alkoholischen Getränke angeboten
  • der Aufstellungsort des Automaten befindet sich auf dem Gelände des landw. Betriebs
  • es erfolgt eine Befüllung mit den im landwirtschaftlichen Betrieb unmittelbar selbst gewonnenen Erzeugnissen  
  • die Zukaufsgrenze nach dem Gewerberecht von 10% wird eingehalten 
  • nach dem Steuerrecht wird beim Zukauf von Produkten die Grenze von 30 % des Gesamtumsatzes bis hin zur absoluten Zukaufsgrenze von 51.500 €/Jahr eingehalten  

Betriebsindividuell ist zu prüfen, ob eine Baugenehmigung für den Automaten oder die Umhausung erforderlich ist. Häufig sind diese baugenehmigungsfrei.

Bezahlsysteme – fiskalische Anforderungen

Waren die ersten Verkaufsautomaten mit einem klassischen Münzwechsler und Banknotenleser ausgestattet, so verliert diese Bezahlvarianten zunehmend an Bedeutung. Wird diese Option erst gar nicht angeboten, reduziert sich automatisch auch das Aufbruchsrisiko.

Entsprechend eines Schreibens des Bundesministerium für Finanzen zur Neufassung des Anwendungserlasses zu § 146a AO an die Obersten Finanzbehörden der Länder vom 30. Juni 2023 gehören Warenautomaten nicht zu den elektronischen Aufzeichnungssystemen. Eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) ist somit nicht für Warenautomaten erforderlich. Die Handwerkskammer Ulm weist darauf hin, dass nach aktueller Rechtslage Warenautomaten jedoch der Einzelaufzeichnungspflicht unterliegen. Die Automaten verfügen über eine elektronische Steuerungseinheit, die mit einem Zahlungssystem verbunden ist. Sie zeichnen mindestens die Anzahl der verkauften Artikel und den Wert aller verkauften Waren auf und besitzen einen softwaregesteuerten Geldspeicher, der die Funktion einer Registrierkasse erfüllt. Die Auslesung der buchführungsrelevanten Daten erfolgt über standardisierte Schnittstellen. Die steuerlich relevanten Daten müssen in einem maschinell auswertbaren Datenformat aufbewahrt und bei Außenprüfungen vorgelegt werden, so die Handwerkskammer Ulm.

Für Warenautomaten gilt somit aus steuerlichen Gründen keine Bon-Pflicht. Allerdings müssen bei diesen Automaten die Bedingungen einer sogenannten offenen Ladenkasse erfüllt werden. Bei Kassen ohne Verkaufspersonal – und dazu zählen Warenautomaten – wird es jedoch nicht beanstandet, wenn diese nicht täglich, sondern erst bei Leerung ausgezählt werden, so das Bundesfinanzministerium.

Fazit

Die Kreativität, das Erkennen von Marktnischen und neuen Absatzwegen für die Produkte des Hofes sowie der Wunsch, Kundenbedürfnisse zu erfüllen, zeichnet die Direktvermarkter aus und beflügelt den betrieblichen Erfolg. Die neuen Verkaufshelfer tragen an einem gut frequentierten Standort zur Umsatzsteigerung bei und erschließen neue Kunden. Im Laufe der Zeit und mit zunehmender Präsenz der Warenautomaten gelangen zwangsläufig auch die zahlreichen Gesetze und Verordnungen in den Fokus. Sich vor der Installation eines Warenautomaten hiermit zu beschäftigten, zahlt sich aus.

Hinweis: Bei diesen Informationen handelt es sich um eine zusammenfassende Darstellung der fachlichen und rechtlichen Grundlagen, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Obwohl die Informationen mit großer Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.

Quelle: LWK RLP, Hildegard Runkel