Fachbroschüren als Hilfestellung und zur Versachlichung bei Wildschäden
Seit August 2015 liegt die Broschüre "Klassifikation und Bewertung von Schwarzwildschäden an Grünland" vor. Sie stellt eine Ergänzung zur Broschüre Klassifikation und Bewertung von Wildschäden bei Maiskulturen dar, in der neben Körner- und Silomais auch Energiemais für Biogasanlagen aufgenommen wurde. Beide Broschüren können gedruckt oder digital über das Referat 15 der Landwirtschaftskammer bezogen werden.
Einen Überblick Rund um das Thema Wildschaden bietet auch der Artikel "Ersatz von Wildschäden – rechtliche Grundlagen und das behördliche Verfahren".
Wildschäden haben drastisch zugenommen
In den vergangenen Jahren haben die Wildschäden an landwirtschaftlichen Kulturen drastisch zugenommen. Die größten Schäden werden dabei vom Schwarzwild verursacht, aber auch Rotwildschäden haben erheblich zugenommen. Neben dem Ertragsverlust an Futter oder Marktfrüchten ist der Reparaturaufwand zur Wiederherstellung eines ackerfähigen Schlages bzw. eines bewirtschaftbaren Grünlandbestandes oft erheblich. Daher wollen wir mit diesen Seiten über den Ablauf des Verfahrens informieren und konkrete Hilfestellung zur Abwicklung geben.
Das Verfahren bei Wildschadensersatz
Die Voraussetzungen und das Verfahren für den Ersatz von Wildschäden sind in den Vorschriften der §§ 37 ff. LJG geregelt.
Grundstücksschäden, die durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasanen verursacht worden sind, müssen unter bestimmten Voraussetzungen von der Jagdgenossenschaft oder dem Jagdpächter ersetzt werden.
Sofern eine einvernehmliche Regulierung von Wildschäden nicht möglich ist, bleibt nur der Weg über das gesetzlich vorgeschriebene behördliche Feststellungsverfahren.
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen und dem Verfahren finden sie in der nebenstehenden Broschüre >>>.
Formulare zum Verfahren beim Wildschadensersatz teilweise überarbeitet
Im Einzelnen betrifft dies folgende Formulare (Stand März 2019):
- Entwurf eines Vorbescheids über Wildschaden
- Entwurf über eine Kostenfestsetzung in Wildschadenssachen
Die übrigen Formulare sind unverändert.