BMEL will Ausbau mobiler Schlachtung gezielt fördern

Bewerbungsschluss für die erste Verfahrensstufe endet am 06. April 2023

Das Bundeslandwirtschaftsministerium will die hofnahe Schlachtung ausbauen. Konkret werden neue Methoden und Ideen für mobile Schlachtmöglichkeiten gesucht. Kleinere Unternehmen oder Start-ups sollen für die Entwicklung dieser Ideen finanzielle Unterstützung erhalten.

Laut Claudia Müller, parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, soll die „moderne, praxistaugliche Methoden für eine tierschonende mobile Schlachtung auf den Betrieben [zu] fördern“.

Die mobile Schlachtung kann komplett oder zum Teil auf den landwirtschaftlichen Betrieben stattfinden und bedeutet für die Tiere weniger Verlade- und Transportstress. Grundlage dafür ist die im Jahre 2021 in Kraft getretene lebensmittelrechtliche EU-Vorschrift zur Hof- bzw. Weideschlachtung. Zudem kann die mobile Schlachtung auch eine Antwort auf die fortschreitende Abnahme von kleineren und lokalen Schlachtbetrieben sein.Mit Zustimmung der zuständigen Behörde dürfen je Schlachtvorgang bis zu drei Rinder, sechs Schweine oder drei Einhufer unter Nutzung einer mobilen Einheit geschlachtet werden.

Dies bietet sowohl für kleine Schlachtbetriebe als auch für Direktvermarkter mit konventioneller und ökologischer Haltungsform neue Alleinstellungsmerkmale und damit neue wirtschaftliche Chancen.

Die Frist für die erste Verfahrensstufe endet am Donnerstag, den 6. April 2023.

Ausführliche Informationen erhalten Sie im Bundesanzeiger des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft: „Bekanntmachung über die Förderung von Innovationen zur mobilen Schlachtung, einschließlich der „Weideschlachtung“ im Herkunftsbetrieb, im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung“.

HIER gelangen Sie zur Pressemeldung