Aktuell sind folgende Direktvermarktungs-Investitionen besonders nachgefragt:
- Hofläden, Imbiss im Hofladen
- Kühlräume/ Kühlanhänger für die eigene Fleischvermarktung
- Verpackungseinrichtungen für eigene Produkte, z.B. Vakuumierer
- Verkaufsautomaten
- Schlacht-/Zerlegeräume und mobile Schlachtstätten
- Verarbeitungsräume samt Geräten, z. B. „Nudelstraßen“
- Mobile Geräte zur Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte, z. B. Pasteurisierer
- Weinvermarktungseinrichtungen, Vinotheken
Viele dieser Investitionen können im Rahmen der Agrarinvestitionsförderprogramme und im Falle von den dem landwirtschaftlichen Betrieb angeschlossenen Gewerbebetrieben auch über Förderprogramme der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz ISB bezuschusst werden. Dabei sind die Fördermöglichkeiten in der Direktvermarktung ebenso vielfältig, wie die landwirtschaftlichen Betriebe selbst.
Die Agrarinvestitionsförderung ist eine zwischen EU, Bund und Ländern kofinanzierte Förderung mit dem Ziel, die Wirtschaftlichkeit der Betriebe, den technischen und digitalen Fortschritt, das Tierwohl, die Einsparung von Ressourcen, sowie den Umwelt- und Verbraucherschutz voranzutreiben. Diese Investitionen sind häufig mit deutlichen Mehrkosten verbunden. Um diese Investitionen trotzdem attraktiver zu gestalten, können diese teilweise mit Fördersätzen von 20 bis zu 40 % unterstützt werden.
Welches Förderprogramm ist für mich das Richtige?
Im Rahmen des „Eulle“ (Entwicklungsprogramm Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“) gibt es unterschiedliche Förderprogramme. Diese lassen sich prinzipiell in zwei Säulen aufteilen, den landwirtschaftlichen Bereich und den weinbaulichen Bereich (siehe Abbildung 1 Organigramm). Für Winzer besteht teilweise die Möglichkeit, Förderungen aus beiden Säulen in Anspruch zu nehmen.
Für jedes Förderprogramm bestehen eigene Zulassungsvoraussetzungen, die vor jeder Antragstellung zwingend geprüft werden müssen! Die Landwirtschaftskammer steht hierbei gerne beratend zur Seite.
Dabei ist die Struktur wie auch die fachliche Ausrichtung der antragstellenden Betriebe sehr heterogen und vielfältig. Sie reichen von reinen Ackerbaubetrieben mit und ohne Sonderkulturen, über Obst-/ Weinbaubetrieben bis hin zu Mischbetrieben mit Tierhaltung und Einkommensalternativen, wie z.B. Gästebeherbergung und reichen von Einzelunternehmen bis hin zu Kapitalgesellschaften, sowohl im Haupt- als auch im Nebenerwerb.
Das EFP (Einzelbetriebliches Förderprogramm) beinhaltet in erster Linie Förderprogramme für die landwirtschaftlichen Betriebe. Darunter fällt auch das sogenannte FID (Förderung von Investitionen in Dire). Hierbei werden sowohl Investitionen in bauliche Anlagen, wie Gästebeherbergung, gastronomische Angebote und Direktvermarktung, als auch technische Investitionen, wie Geräte zum Verarbeiten von Produkten (Kombidämpfer, Vakuumierer, etc.) sowie Geräte zum Verpacken (Eiersortieranlage, Etikettiermaschine, Absackeinrichtung, etc.) gefördert.
Die WMO (Förderung im Weinsektor) bietet für Direktvermarkter die Möglichkeit der Förderung von baulichen Anlagen, wie zum Beispiel Vinotheken oder Verkaufsräumen, die der reinen Weinvermarktung dienen. Die antragstellenden Unternehmen sind privat geführte Weinbaubetriebe in Voll- oder Nebenerwerb. Räumlichkeiten, die hauptsächlich für Veranstaltungen genutzt werden sollen, werden sowohl von landwirtschaftlichen als auch von weinbaulichen Betrieben im FID beantragt.
Maschinen, Geräte und Installationen, die mit digitaler Unterstützung arbeiten, können auch über das Programm DigiBoost beantragt werden.
Förderung von Einkommensalternativen im FID
Möchte man in eine Einkommensalternative investieren und zum Beispiel ein Hofcafé eröffnen, Gästebeherbergung anbieten, einen Wohnmobilstellplatz errichten oder einen Hofladen bauen, ist man im Förderprogramm FID
https://www.dlr.rlp.de/Foerderung/Investitionsfoerderung-Start
gut aufgehoben. Es ist beinahe alles förderfähig, was mit dem landwirtschaftlichen Betrieb in Kombination steht und der Vermarktung sowie Verarbeitung eigener und zugekaufter Produkte dient unabhängig davon ob es über den landwirtschaftlichen Betrieb selbst oder einem in Unternehmergleichheit zum landwirtschaftlichen Betrieb separaten Gewerbebetrieb erfolgt. Wer eigene Produkte vermarkten möchte, aber keine Kapazitäten für regelmäßige Öffnungszeiten frei schaufeln kann, interessiert sich möglicherweise auch für die Förderung von Warenautomaten (unter best. Voraussetzungen auch im DigiBoost möglich, s. u.).
Der Fördersatz im FID liegt bei 25 %. Die maximale Förderhöhe innerhalb von 3 Jahren darf lt. De-Minimis Beihilfe nicht mehr als 200.000 € betragen. Die Nettoinvestitionssumme muss mindestens 10.000 € betragen.
Fördermöglichkeiten der Direktvermarktung im WMO (Förderung für Weinbaubetriebe)
Die Weinbauförderung https://www.dlr.rlp.de/Foerderung/Weininvestitionsfoerderung-Start erlaubt technische und bauliche Investitionen. Möglich ist die Errichtung oder der Umbau von Verkaufs- und Veranstaltungsräumen/Vinotheken (teils Überschneidung mit FID) mitsamt der technischen Ausstattung (Küche, Spülmaschine, Weintemperierschränke, etc.). Der Fördersatz im Weinbauprogramm liegt bei 25 % für Basisinvestitionen, bei Vinotheken kann nur dreiviertel der Nettoinvestitionssumme bezuschusst werden. Sollten die Einkommensgrenzen überschritten werden, reduziert sich der Fördersatz jeweils um 10 %. Für einen Antrag in bauliche Investitionen müssen mindestens 30.000 € investiert werden.
Förderung in Digitalisierung (DigiBoost)
Das Programm DigiBoost wird über die ISB (Investitions- und Strukturbank) gefördert und dient dem Vorantreiben der digitalen Transformation des Betriebes. https://isb.rlp.de/foerderung/183.html
Ziel des Förderprogramms ist die Steigerung der Effizienz mittels Digitalisierung der innerbetrieblichen Prozesse, der Interaktion mit dem Kunden und Partnern, der Dienstleistungen sowie der Geschäftsmodelle. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Warenwirtschaftsprogramme, I-Combi-Dämpfer, Kassensysteme oder auch die Erstellung eines Onlineshops förderfähig.
Dieses Programm richtet sich ausschließlich an Gewerbebetriebe. Der Zuschuss beträgt bis zu 75 %., das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 4.000 €. Die Voraussetzung einer DigiBoost-Förderung ist die Teilnahme an einer Schulung der HWK.
Nicht Förderfähige Investitionen über alle Förderprogramme hinweg
Sämtliche Investitionen, die privat oder von Angestellten genutzt werden, sind von der Förderung ausgeschlossen. Hierzu zählen beispielsweise private Wohnhäuser, Mitarbeiterwohnungen, Aufenthaltsräume, Büroräume und von Mitarbeitern genutzt Sanitäranlagen. Von der Förderung ebenfalls ausgeschlossen sind gebrauchte Maschinen, Grundstücke, Eigenleistungen und die öffentliche Erschließung.
Ich plane eine Investition, wie komme ich an Fördergelder?
Für nahezu alle Förderanträge muss prinzipiell ein realistisch darstellbarer, wirtschaftlicher Nutzen aufgezeigt werden können. Für die wirtschaftliche Beurteilung des „Ist-Betriebes“ werden teilweise ein bis zwei Jahre Vorwegbuchführung, sowie die Gesamtkosten und die Finanzierung der geplanten Investition unter Berücksichtigung von eventuell vorhandenen Altverbindlichkeiten betrachtet. Diese Aspekte im Zusammenspiel mit Deckungsbeiträgen, Zeitersparnis oder anderen Effizienzsteigerungen werden in Wirtschaftlichkeitsberechnungen berücksichtigt und sind Teil der Antragstellung. Wie umfangreich diese Berechnungen sein müssen, hängt vom Förderprogramm, aber auch von der Höhe des Investitionsvolumens ab.
Ein Förderantrag besteht meist aus einer ganzen Akte an Unterlagen. Dazu gehören verschiedene Antragsformulare, Berechnungen der Wirtschaftlichkeit und auch Nachweise über die berufliche Qualifikation, der Flächenausstattung und Spezialnachweise, wie Tieranzahl, Weinbehältnislisten oder Zertifikate für Qualitätssiegel oder Nachweise der Bio-Zertifizierung.
Die Ausarbeitung der Förderanträge ist sehr individuell, so wie jedes Betriebskonzept individuell vom Unternehmen geplant wird. Aus diesem Grund können nie allgemeingültige Aussagen für oder gegen prinzipiell förderfähige Investitionen gemacht werden. Jedes Unternehmen und auch jeder Antragsteller (Teilhaber des Unternehmens) wird auf die Förderfähigkeit hin geprüft.
Die Stelle (Bewilligungsstelle), die die Förderanträge mit Ausnahme des Digiboost bearbeitet und bestenfalls bewilligt, ist das DLR-Mosel (DLR steht für Dienstleistungszentrum ländlicher Raum). Die Homepage der Bewilligungsstelle (siehe jeweiliger Link) bietet ausführliche Informationen über die einzelnen Förderprogramme. Dort stehen auch die benötigten Unterlagen zum Download bereit. Natürlich steht Ihnen auch die Förderberatung der Landwirtschaftskammer zu Seite, wenn es um die Auswahl des richtigen Förderprogramms geht. Wichtig bei Antragstellung ist jedoch nicht nur, das richtige Programm auszuwählen, sondern auch die Unterlagen vollständig und bewilligungsreif einzureichen.
Bewilligungstermine beachten
Jedes Förderprogramm hat eigene Auswahltermine (= Bewilligungstermine), die in der Regel mehrmals jährlich stattfinden. Abgabetermine, deren Fristen einzuhalten sind, werden nicht mehr bekannt gegeben, so dass die Anträge ganzjährig und kontinuierlich eingereicht werden können.
Frühzeitig Beratung in Anspruch nehmen
Gerade, weil sich die Antragstellung kompliziert gestalten kann, bietet die Landwirtschaftskammer umfangreiche Beratungsangebote an.
Diese führt von einer Förderberatung über das Angebot der betriebswirtschaftlichen Prüfung der Investition bis hin zur Dienstleistung, den Förderantrag auszuarbeiten. Eine effektive Zusammenarbeit der Förderberatung, der Beratung der Bauabteilung und der Beratung der Einkommensalternativen für eine maßgeschneiderte Beratung und Begleitung des Vorhabens, kann einen bewilligungsreifen Förderantrag gewährleisten. Die Beratung ist umso effizienter, je früher die Beratenden eingebunden werden. Insbesondere bei baulichen Vorhaben ist es ratsam, frühzeitig einen gemeinsamen Beratungstermin zu vereinbaren.
Die allgemeine Kontaktadresse, über die Sie an Ihren Berater vor Ort vermittelt werden lautet:
ea(at)lwk-rlp.de oder 0671 793 -0 oder - 155.
Tabelle 1: Mindestanforderungen im EFP
Förderprogramm | Angebote | Buchabschluss | Prosperität | Umsatzerlöse |
|
|
| Max. 200.000€ Summe der positiven Einkünfte im Ø 3 Jahre* | Mind. 25% der Umsätze aus Land- und Forstwirtschaft |
FID |
| 1-2 Bilanzen |
* lt. Einkommensteuerbescheid. Ehegatten werden gemeinsam betrachtet. Überschreitung führt zum Förderausschluss
Tabelle 2: Mindestanforderungen im WMO
Förderprogramm | Angebote | Buchabschluss | Prosperität | Umsatzerlöse |
KI-WMO | 3 Angebote | 1 Bilanz/ Gewinnermittlung | max. 200.000€ Summe der positiven Einkünfte im Ø 3 Jahre* |
Mind. 25% der Umsätze aus Land- und Forstwirtschaft |
GI-WMO | 3 Angebote oder Baukostenberechnung | 2 Bilanzen |
* lt. Einkommensteuerbescheid. Ehegatten werden gemeinsam betrachtet. Überschreitung führt zur Reduzierung des Fördersatzes um 10%