Land erhöht Fördersätze zur Umstrukturierung um 20 Prozent
Von dieser Möglichkeit profitieren Betriebe, die im Januar 2020 einen Antrag auf Umstrukturierung abgegeben haben, bis zum 30. Juni 2020 die Rebanlagen fertiggestellt und die entsprechende Meldung fristgerecht abgegeben haben.
Die Frist für die Abgabe von Bürgschaften wird bis einschließlich 10. Juli 2020 verlängert. Damit haben auch Betriebe, denen die Fertigstellung und Fertigstellungsmeldung bis zum Stichtag nicht mehr möglich ist, die Chance von dem erhöhten Fördersatz zu profitieren.
Die Frist für die Abgabe von Bürgschaften wird bis einschließlich 10. Juli 2020 verlängert. Damit haben auch Betriebe, denen die Fertigstellung und Fertigstellungsmeldung bis zum Stichtag nicht mehr möglich ist, die Chance von dem erhöhten Fördersatz zu profitieren.