Land erhöht Fördersätze zur Umstrukturierung um 20 Prozent

Die Europäische Union ermöglicht den Mitgliedstaaten aufgrund der Corona-Krise eine erhöhte Förderung bei den Kosten zur Neuanlage von Rebflächen im Rahmen der Umstrukturierung. Rheinland-Pfalz setzt diese Möglichkeit um und erhöht die Zuschüsse um 20 Prozent. Dadurch sollen krisenbedingte Marktstörungen im Weinsektor abgemildert werden.

Von dieser Möglichkeit profitieren Betriebe, die im Januar 2020 einen Antrag auf Umstrukturierung abgegeben haben, bis zum 30. Juni 2020 die Rebanlagen fertiggestellt und die entsprechende Meldung fristgerecht abgegeben haben.

Die Frist für die Abgabe von Bürgschaften wird bis einschließlich 10. Juli 2020 verlängert. Damit haben auch Betriebe, denen die Fertigstellung und Fertigstellungsmeldung bis zum Stichtag nicht mehr möglich ist, die Chance von dem erhöhten Fördersatz zu profitieren. 

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