Beitrag wird ab Haushaltsjahr 2019 auf null Euro gesetzt
Hintergrund dieser Änderung ist in erster Linie die Gewährung der Förderung für Umstrukturierungsmaßnahmen nach der gemeinsamen Agrarmarktordnung (vgl. VO (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und Rates und Delegierten VO (EU) 2016/1149 der Kommission sowie Durchführungs-VO (EU) 2016/1150 der Kommission). Das mit EU-Mitteln finanzierte Umstrukturierungsprogramm bietet interessierten Winzerinnen und Winzern die Möglichkeit, ihre Rebflächen bei der Wiederbepflanzung optimal an moderne Technik und zukünftige Markterfordernisse anzupassen. Nach den Planungen der EU-Kommission soll das Programm bis zum Jahr 2027 weitergeführt werden. Die WAK hat demnach eine wichtige, aus dem Beitrag finanzierte Aufgabe, nämlich die Förderung des planmäßigen Wiederaufbaus von Rebflächen, nicht mehr wahrzunehmen. Nach Anhörung der Arbeitsgemeinschaft der Weinbauverbände und der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz hat der Verwaltungsrat der WAK beschlossen, ab 2019 und bis auf Weiteres auf eine Beitragserhebung zu verzichten.
Die Wiederaufbaukasse besteht seit 1953. Sie hat die Aufgabe, zur Erhaltung leistungs- und wettbewerbsfähiger Winzerbetriebe beizutragen und hierbei insbesondere den planmäßigen Wiederaufbau von Rebflächen vorzubereiten und zu fördern. Sie kann sich mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde an Maßnahmen zur Verbesserung der Betriebs- und Absatzstruktur, insbesondere bei nach dem Marktstrukturgesetz anerkannten Erzeugergemeinschaften für Wein, beteiligen.