Antragsverfahren für Rebpflanzungen 2023 wird eröffnet – Nur noch ein Antragstermin für Teil 1

Ab dem 2. Mai 2022 können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2023 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Mai 2022. Die Antragsfrist für Herbst entfällt ab 2022.

Das mit EU-Mitteln finanzierte Umstrukturierungsprogramm bietet interessierten Winzerinnen und Winzern die Chance, ihre Rebflächen bei der Wiederbepflanzung optimal auf zukünftige Markterfordernisse und die geänderten klimatischen Bedingungen auszurichten.
Die Wiederbepflanzung kann in diesem Programm mit allen in der Liste der BLE enthaltenen Rebsorten erfolgen. 

Es wird empfohlen, den Antrag über das Weininformationsportal (WIP) EDV-technisch unterstützt auszufüllen >>>

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