Versicherung: Unterstützung der Betroffenen durch die SVLFG

Für viele Versicherte der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat sich durch die Hochwasserkatastrophe das Leben von heute auf morgen grundlegend verändert. Die SVLFG bietet Betroffenen und Helfern Unterstützung an.

Krisenhotline der SVLFG: Telefon 0561/785-10101
Hier erhalten SVLFG-Versicherte täglich rund um die Uhr anonym kostenlose Unterstützung von Psychologen (zum Ortstarif).

Beitragsstundung (Kontakt: Telefon 0561/785-2044 oder E-Mail: versicherung@svlfg.de)
Mit einem formlosen Antrag können SVLFG-Versicherte eine zinslose Stundung aller fälligen Beiträge bis zum 14. September 2021 beantragen.

Beratung zum Gesundheitsschutz bei Aufräumarbeiten
Die Präventionsmitarbeiter der SVLFG stehen für Beratung zur Verfügung. Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz ist Hermann Josef Hillen (Tel. 0173/539 88 16), in Nordrhein-Westfalen Torsten Papke (Tel. 0173/727 36 83) und in Südbayern Ernst Stenzel (Tel. 0171/810 88 18). Alle Ansprechpartner der Prävention sind auch im Internet aufgeführt unter www.svlfg.de/ansprechpartner-praevention.de 

Versicherungsschutz für Helfer
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt auch Personen, die sich im Interesse der Allgemeinheit besonders einsetzen. Gleich, ob hierbei die Unfallkasse oder die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) zuständig ist, kann die Unfallmeldung an die LBG gerichtet werden. Sie kümmert sich um die Weiterleitung an die zuständige Unfallkasse.