Unbedenklichkeitsbescheinigung für helfende Unternehmen
Mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft weisen Unternehmen nach, dass sie dieser angehören und dass bis zum Tag der Ausstellung der Bescheinigung die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt sind. Da die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) nach dem kürzlich erfolgten Versand der Beitragsrechnungen sehr viele Anrufe, Faxe, E-Mails und Schreiben zu beantworten hat, ist ihr die Erledigung aktuell nicht immer in kurzer Zeit möglich. Doch die SVLFG will helfenden Unternehmen bestmöglich zur Seite stehen. Im Zusammenhang mit dem Hochwasser kurzfristig benötigte Unbedenklichkeitsbescheinigungen der LBG können per E-Mail an
angefordert werden. Dann ist eine schnelle Übersendung sichergestellt.
Quelle: SVLFG