Hilfe bei Schadensfeststellung
Das Land Rheinland-Pfalz und der Bund haben ein Hilfsprogramm aufgelegt, das die Folgekosten der Schäden, die in unmittelbarem Bezug zur Flutkatastrophe stehen, mit bis zu 80 Prozent bezuschusst. Nun muss ermittelt werden, ob die Voraussetzung einer Förderung durch das Programm vorliegt. Außerdem sind Aufnahme und Dokumentation der Schäden notwendig. Dabei helfen die Architekten der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz. Diese Dienstleistung der Landwirtschaftskammer ist für die betroffenen land-, forst- und weinbaulichen Betriebe zu 100 Prozent förderfähig. Mit starker Fachkompetenz kann den Betroffenen so individuell und schnell geholfen werden.
Weitere Informationen gibt’s bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz:
Lutz Heuer, Telefon 0671/793-148, E-Mail: lutz.heuer(at)lwk-rlp.de
Internet: www.lwk-rlp.de