Fragen und Antworten rund um die Corona-Krise
Wir geben einen Überblick über Fragen und Antworten, die für landwirtschaftliche Betriebe in Zeiten der Corona-Krise am wichtigsten sind.
- Großveranstaltungen und den öffentlichen Verkehr wenn möglich meiden
- bei Symptomen wie Husten oder Fieber zu Hause zu bleiben
- möglichst oft die Hände mit Wasser und Seife waschen
- Kontakt der Hände mit Mund, Nase und Augen vermeiden
- Husten und Niesen nur in die Armbeuge, nicht in die Hände
- Abstand zu Erkrankten halten (1 bis 2 Meter)
- auf Händeschütteln verzichten
- engen Kontakt mit Personen vermeiden, die husten, niesen oder Fieber haben.
- Husten oder niesen Sie in ein Taschentuch oder den gebeugten Ellenbogen.
- bei Fieber, Husten und Atembeschwerden zunächst telefonischen Kontakt zum Arzt aufnehmen.
Mehr Infos auch unter: https://www.svlfg.de/corona-info
Laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kann der Corona-Virus nach derzeitigem Kenntnisstand nicht durch Lebensmittel übertragen werden.
Grundsätzlich ja, sofern sichergestellt werden kann, dass der Milchfahrer der Molkerei bei der Abholung nicht mit infizierten Personen in Kontakt kommt. Die Gesundheitsämter stehen mit betroffenen Personen in Verbindung und klären, wie die Quarantäne und weitere Maßnahmen im Einzelfall ablaufen.
Weitere Infos zum Thema beim Bundesinstitut für Risikobewertung >>>
Die Produkte sind vermarktungsfähig. Für den Handel gibt es somit im Moment keine Einschränkungen. Eine Veranlassung für Notverkäufe besteht auch nicht.
Das Marktgeschehen sollte nach üblicher Erfahrung und gewöhnlichem Vorgehen beibehalten werden
Die Bundesregierung hat sich auf einen erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld verständigt, wenn Unternehmen unter massiven Lieferengpässen leiden oder behördlich geschlossen werden müssen. Unternehmen müssen die Kurzarbeit erst bei der Arbeitsagentur anzeigen und danach den Antrag stellen.
Nähere Informationen gibt die Bundesanstalt für Arbeit >>>
Die Bundesregierung sieht folgende steuerliche Maßnahmen zur Verbesserung der Liquidität von Unternehmen vor:
- Die Gewährung von Steuer-Stundungen wird erleichtert.
- Steuervorauszahlungen können leichter angepasst werden.
- Auf Säumniszuschläge und Vollstreckungsmaßnahmen wird bis 31.12.2020 verzichtet, soweit der Steuerschuldner unmittelbar von Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist.
Zuständiger Ansprechpartner ist grundsätzlich das örtliche Finanzamt!
Aktuell gibt es keinerlei Anzeichen für Versorgungsengpässe. Die Politik auf Bundes- und Landesebene will die Grundversorgung durch die Landwirtschaft gewährleisten. Deshalb gelten auch keine besonderen Vorkehrungen für die Landwirtschaft und den vor-/nachgelagerten Bereich. Die Agrarwirtschaft und die Lebensmittelkette sind über alle Stufen hinweg gehalten, verantwortungsvoll zu agieren.
Der aktuelle Rohölpreis ist für Käufer von Diesel und anderen Mineralölen ungewöhnlich günstig. Entscheidungen über den Kauf von Betriebsmitteln sollten immer auf Grundlage der aktuellen betrieblichen Lage getroffen werden. Das hat jeder Landwirt frei zu entscheiden. Er sollte verbindlich abklären, wann und zu welchen Konditionen geliefert werden kann. Eventuell können Preise über Vorkontrakte abgesichert werden.
Derzeit gibt es hier keine Einschränkungen. Beachten Sie die allgemeinen Hygieneregeln (siehe 1.). Sollte ein Tierarzt krankheitsbedingt ausfallen und kein Ersatz verfügbar sein, kontaktieren Sie das zuständige Veterinäramt. Bei anderen Dienstleistern bitte jeweils auf die zuständigen Stellen telefonisch zur Klärung zugehen.