Shutdown-Regeln ab dem 16. Dezember 2020 bis mindestens 10. Januar 2021

Ab Mittwoch, 16.12.2020, wird u.a. der komplette Einzelhandel geschlossen, um die Corona-Pandemie einzudämmen.

Diese Regelung findet bis mindestens 10.01.2021 Anwendung. Es gelten folgende Ausnahmen:

▪      Einzelhandelsgeschäfte von Lebensmitteln, also auch Direktvermarkter mit Hofläden oder Verkaufsautomaten, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte und Reformhäuser,

▪      Weihnachtsbaumverkäufer sowie

▪      Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte dürfen öffnen.

Allerdings gilt für alle Lebensmitteleinzelhändler: der Verkauf von Non-Food-Produkten, die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind, kann ebenfalls eingeschränkt werden. Es darf keinesfalls eine Ausweitung erfolgen.

Ebenso geöffnet bleibt der Großhandel.

Weitere Verkaufsstellen des Gesundheits- und Dienstleistungbereiches, die geöffnet bleiben dürfen, sind auf der Webseite des Landes gelistet.

Die Regelungen für die Gastronomie und zur Gästebeherbergung bleiben unverändert.

Quelle: https://corona.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/shutdown-ab-16-dezember-oeffentliches-leben-faehrt-herunter/