Informationen zu den aktuellen Hilfen in der Corona-Pandemie

Um Betriebe und Unternehmen, die von den einschneidenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie direkt oder indirekt teils existenziell betroffen sind, hat die Bundesregierung „außerordentliche Wirtschaftshilfen“ beschlossen.

Mit einer Verlängerung des Lockdowns bis mindindestens 15.02.2021 haben das Bundesministerium für Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft eine Vereinfachung der Überbrückungshilfen III vereinbart.

Konkret bedeutet das:

- Ein einheitliches Kriterium bei der Antragsberechtigung: Alle Unternehmen mit mehr als 30 Prozent Umsatzeinbruch können die gestaffelte Fixkostenerstattung erhalten. Das heißt: Keine Differenzierung mehr bei der Förderung nach unterschiedlichen Umsatzeinbrüchen und Zeiträumen, Schließungsmonaten und direkter oder indirekter Betroffenheit. Es bleibt allerdings dabei, dass das Gesamtunternehmen betrachtet wird.

- Anerkennung weiterer Kostenpositionen: Auch Investitionen für die bauliche Modernisierung und Umsetzung von Hygienekonzepten ebenso wie Investitionen in Digitalisierung und Modernisierung können als Kostenposition geltend gemacht werden.

Eine Antragstellung ist möglich, sobald die erforderlichen Programmierarbeiten der elektronischen Antragsplattform (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de), die beihilferechtliche Klärung und die notwendige Abstimmung der abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung mit den 16 Ländern erfolgt ist. Voraussichtlich startet das Programm im Februar mit der Antragsstellung sowie Abschlagszahlungen; die reguläre Auszahlung ist für März geplant.

In der vergangenen Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wurde vereinbart, dass eine Arbeitsgruppe auf Ebene des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien beauftragt wird, ein Konzept für eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie zu erarbeiten. Einsicht in das Beschlusspapier finden Sie hier in der beigefügten PDF: Beschlusspapier vom 19. Januar 21.

Unter den folgenden Links finden Sie die aktuellen Informationen zur Überbrückungshilfe III:

Erläuterungen zur Überbrückungshilfe III sowie eine grafische Übersicht über die Zusammenhänge zwischen November-/Dezemberhilfen und Überbrückungshilfe III finden Sie hier (Bundesministerium der Finanzen):

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2021-01-19-ueberbrueckungshilfe-verbessert.html

Grundlegende Übersicht und  Informationen zur Überbrückungshilfe III (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie):

https://news.triplecloud10.de/ncfiles/File/210120%20Vereinfachung%20Ueberbrueckungshilfe%20III%20-Ueberblick.pdf

Rahmenbedingungen und Anforderungen zur Überbrückungshilfe III finden Sie hier (Term Sheet):

https://news.triplecloud10.de/ncfiles/File/Term%20Sheet%20UEHIII%20Final.pdf

Bitte beachten Sie dabei die Anlage mit dem Hinweis auf Sonderregelungen im Abschnitt „Reisebranche“ (Anlage zum Term Sheet)

https://news.triplecloud10.de/ncfiles/File/Anlage%20Term%20Sheet%20UIEHIII%20Final.pdf

 

Informationen zu den Corona-Hilfen vom Bundesfinanzministerium:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Schlaglichter/Corona/corona.html