Impfpriorisierung in der Landwirtschaft

Auch Landwirte und Winzer gehören zur sogenannten Prioritätsgruppe 3, die sich seit 23. April für die Corona-Schutzimpfung registrieren lassen kann.

Die Impfregistrierung kann über die Landesseite https://impftermin.rlp.de oder bei der jeweiligen Hausarztpraxis erfolgen. Zur Impfung muss allerdings ein entsprechender Nachweis über die bevorzugte Berechtigung vorliegen. Das Land Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass ein aktueller Bescheid der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft diesen Nachweis erfüllt.