Impfpriorisierung in der Landwirtschaft
Die Impfregistrierung kann über die Landesseite https://impftermin.rlp.de oder bei der jeweiligen Hausarztpraxis erfolgen. Zur Impfung muss allerdings ein entsprechender Nachweis über die bevorzugte Berechtigung vorliegen. Das Land Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass ein aktueller Bescheid der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft diesen Nachweis erfüllt.