Genehmigungen für Rebpflanzungen werden verlängert

Durch die Corona-Pandemie sind die Winzer vor außergewöhnliche Schwierigkeiten gestellt worden. Da eine Pflanzung nicht in allen Fällen möglich war, werden alle erteilten Genehmigungen, die im Jahr 2020 verfallen, per Gesetz bis 4. Mai 2021 verlängert.

In Rheinland-Pfalz sind davon 118 Betriebe mit rund 15,5 Hektar Rebfläche betroffen.

Folgende Genehmigungen, die im Jahr 2020 verfallen, werden verlängert:

  • Neuanpflanzungsgenehmigungen (GR-N) aus dem Jahr 2017 der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
  • Genehmigungen zur Wiederbepflanzung (GR-W)
  • Genehmigungen aus Umwandlungen von Wiederbepflanzungsrechten (GR-U)

Gegen einen Erzeuger, der eine erteilte Genehmigung nicht oder nicht richtig in Anspruch nimmt, können Verwaltungssanktionen gemäß EU-Recht durch die ADD verhängt werden. Aufgrund der unvorhergesehenen Schwierigkeiten, mit denen die Winzer durch die COVID-19-Pandemie konfrontiert sind, wird den Winzern einmalig gestattet, auf ihre in 2020 auslaufenden und nicht benötigten Genehmigungen (s.o.) sanktionsfrei zu verzichten.

Um die Betriebe in der jetzigen Situation vor Verwaltungssanktionen zu schützen, informiert die Landwirtschaftskammer die betroffenen Betriebe in einem gesonderten Schreiben, denn diese müssen ihren Verzicht bis zum 31. Dezember 2020 der Landwirtschaftskammer mitteilen.

Die Verzichtserklärung sowie Informationen zum Genehmigungssystem gibt es her >>>