Berufsbildende Schulen ab 15. März wieder im Wechselunterricht

Ab Montag, 15. März 2021, nehmen die Bildungsgänge der berufsbildenden Schulen (BBS) im Zuständigkeitsbereich des Bildungsministeriums Rheinland-Pfalz den Unterricht wieder im Wechsel zwischen Präsenz- und Fernlernphasen auf. Das gilt auch für die BBS Agrarwirtschaft.

Damit ermöglicht sich dann den Auszubildenden aller Ausbildungsjahre ein Berufsschulunterricht, der das Lernen wieder um den persönlichen Austausch mit Lehrkräften sowie Mitschülerinnen und Mitschülern bereichert. Das Bildungsministerium versichert in einer Mitteilung, dass dieser wichtige Öffnungsschritt mit Gesundheitsexperten der Universitätsmedizin Mainz intensiv beraten worden sei. Auch sie befürworteten die aktuellen schulischen Öffnungsschritte in Rheinland-Pfalz.

Um den angestoßenen Öffnungsprozess so sicher wie möglich zu gestalten, gelten in den Schulen strenge Infektionsschutz- und Hygienevorschriften mit einer erweiterten Maskenpflicht. Näheres entnehmen Sie bitte dem Hygieneplan, der unter folgender URL zur erreichen ist:

https://corona.rlp.de/de/themen/schulen-kitas/faqs-schule/hygieneplan/

Auch die Quarantänevorschriften sind geschärft: Im Zusammenhang mit den Virusvarianten wurden die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Absonderung für positiv Getestete und Kontaktpersonen der Kategorie I einheitlich geregelt. 

Das Zusammenwirken aus erweiterter Maskenpflicht und der Klärung von Rahmenbedingungen für Quarantäneanordnungen gestattet es, nun wieder einen deutlichen Schwerpunkt auf den gesicherten Ausbildungserfolg aller Auszubildenden zu legen - unabhängig von ihren technischen, räumlichen, persönlichen oder betrieblichen Rahmenbedingungen.

Da neben der erweiterten Maskenpflicht und deren Einhaltung auch die Einhaltung von Abstandsregeln (1,5 m) die berufsbildenden Schulen personell, räumlich und organisatorisch in unterschiedlicher Weise fordert, informieren die Schulen auf ihren Informationsseiten über die konkrete stundenplanerische Ausgestaltung des Wechselunterrichts. Für alle Schülerinnen und Schüler besteht Präsenzpflicht entsprechend des Angebots der Schule.

"Bitte unterstützen Sie die gemeinsame Rückkehr in eine Zeit, in der Corona nur noch eine untergeordnete gesellschaftliche Rolle spielt, indem Sie helfen, bei Auszubildenden in Ihrem Zuständigkeitsbereich dahingehend um Verantwortungsübernahme zu werben, dass diese auch auf dem Weg zu Schule und wieder zurück - sowohl in Fahrgemeinschaften mit dem PKW als auch bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Aufenthaltsphasen unmittelbar vor dem Schulgelände - die Hygienevorschiften einhalten", heißt es abschließend in der Mitteilung des Bildungsministeriums.