Vorübergehende Mehrwertsteuersenkung für Speisen in der Gastronomie

Der Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants und Gaststätten wird von 19 % auf 7 % abgesenkt, dadurch soll das Gastgewerbe in der Zeit der Wiedereröffnung unterstützt und die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Beschränkungen gemildert werden.

Die Regelung gilt ab dem 1. Juli 2020 und ist bis zum 30. Juni 2021 befristet.