Kammer weist auf die Möglichkeit der Online-Abgabe der Meldungen im WeinInformationsPortal hin

Meldung der Wein- und Traubenmostbestände - Meldung der oenologischen Verfahren- Die Meldungen für 2023 sind spätestens bis zum 07. August 2023 abzugeben.
  • Vorrangig sollten alle Meldungen online über das kostenlose WeinInformationsPortal erstattet werden (wip.lwk-rlp.de). Unmittelbar nach der Online-Abgabe wird ein abgestempeltes Exemplar der Meldung zum Herunterladen bzw. Ausdrucken zur Verfügung gestellt. Alle Infos und den Registrierungsantrag finden Sie hier >>>
  • Die o.g. Meldungen können Sie auch direkt an die zuständige Dienststelle der Landwirtschaftskammer entweder auf dem Postweg zusenden oder in den Briefkasten einwerfen. Bitte legen Sie einen frankierten Rückumschlag bei, damit das Doppel abgestempelt und zurückgeschickt werden kann. Falls kein frankierter Rückumschlag beiliegt, wird das mit dem Eingangsstempel versehene Belegexemplar durch die zuständige Dienststelle der Landwirtschaftskammer für Sie aufbewahrt. Dies gilt auch für diejenigen Meldungen, die bei den Stadt-, Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaltungen eingeworfen und durch diese an die Landwirtschaftskammer weitergeleitet wurden. 
  • Auch die persönliche Abgabe der Meldung an den Dienststellen ist möglich.
  • Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Dienststelle der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

Infos zur Meldung der Wein- und Traubenmostbestände zum 31. Juli und Meldung der oenologischen Verfahren zum 1. August finden Sie hier >>>