Information an alle Ausbilderinnen und Ausbilder über die neuen Corona Regeln für den Berufsschulunterricht Rheinland-Pfalz

hiermit informieren wir Sie über die Regelungen, die sich aus den bundesweit beschlossenen Einschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie für den Berufsschulunterricht an öffentlichen berufsbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz bis zum 15.01.2021 ergeben.

Maßnahmen bis zu den Weihnachtsferien (Erster Ferientag = 21.12.2020 / letzter Ferientag 01.01.2021):

 

Von Mittwoch, 16.12.2020, bis Freitag, 18.12.2020 wird die Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler an allen Schulen aufgehoben. Auszubildende, die zuhause bleiben können, sollen (wie alle anderen Schülerinnen und Schüler auch) zuhause bleiben, um Kontakte weiter zu reduzieren. Insofern Berufsschülerinnen und –schüler dieses Angebot annehmen, ist die Schule durch die/den volljährigen Auszubildenden bzw. die Eltern von minderjährigen Auszubildenden darüber kurz zu informieren.

Allerdings ist die Entscheidung, dem Unterricht zum Zweck der Kontaktreduzierung fernzubleiben, mit dem Ausbildungsbetrieb abzustimmen. Sollte es die Ausbildungsverantwortliche/der Ausbildungsverantwortliche wünschen, so müssen Auszubildende in dieser Zeit in den Betrieb gehen.

Im Zeitraum vom 16.12. bis 18.12. 2020 verrichten die Lehrkräfte ihren Dienst – auf der Grundlage der geltenden Regelungen – in der Schule weiter, um u.a. Auszubildenden, die dafür einen individuellen Bedarf sehen, mit ihrem pädagogischen Angebot zur Seite zu stehen. Das unterrichtliche Angebot findet in den üblichen Klassen und Kursen statt. Damit Auszubildenden, die im genannten Zeitraum nicht am Unterricht teilnehmen, keine Nachteile entstehen, wird allerdings kein prüfungs- oder abschlussrelevanter Lernstoff neu vermittelt.

Ein pädagogisches Angebot zur häuslichen Arbeit (Fernunterricht) findet in den drei Tagen vor den Weihnachtsferien nicht statt.

 

Maßnahmen nach den Weihnachtsferien (Erster Schultag = 04.01.2021):

Vom 04.01.2021 bis zum 15.01.2021 findet ausschließlich Fernunterricht statt. Die Vorgaben für das Lernen im häuslichen/und oder betrieblichen Umfeld für Auszubildende ergeben sich aus dem Berufsbildungsgesetz und finden während der Zeit des Fernunterrichts analog Anwendung, d.h. am konkreten Berufsschultag nach Stundenplan. Die Auszubildenden haben ihren schulischen Lernaufgaben nachzukommen, auch wenn die Schulgebäude geschlossen sind.

Über die konkrete Organisation des Fernunterrichts ab dem 04.01.2021 ist auf die Informationen der zuständigen BBS zu achten.