Bescheinigung für Berufspendler - Saisonarbeitskräfte dringend gebraucht

Derzeit finden auf bundesdeutscher Ebene Gespräche statt, um das Problem der Einreise von Saisonarbeitskräften rasch zu lösen. Sobald uns hierzu neue Informationen vorliegen, werden wir wieder informieren.

Denn durch die Ein- oder Ausreisebeschränkungen anderer EU-Mitgliedstaaten ist vielen der in Deutschland rund 300.000 erforderlichen Saisonkräften eine Anreise und damit die Aufnahme ihrer Beschäftigung derzeit nicht möglich. Die Gefahr besteht, dass im Moment dringend erforderliche Pflanz- und Pflegearbeiten sowie die nahenden Erntearbeiten früher Gemüse- und Obstsorten nicht erledigt werden können.

Es werden Hilfestellungen durch die Politik gebraucht, um eine Versorgung der Bevölkerung mit frischem Obst und Gemüse zu gewährleisten. Durch die Wiedereinführung von Grenzkontrollen sind die Reisemöglichkeiten für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft derzeit stark eingeschränkt. Hinsichtlich der Einreisemöglichkeiten nach Deutschland stellt sich die Situation wie folgt dar:

Derzeit werden durch die deutschen Behörden Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark durchgeführt. Reisende ohne dringenden Reisegrund dürfen an den Binnengrenzen zu vorgenannten Ländern grundsätzlich nicht mehr ein- und ausreisen.

Davon ausgenommen sind aktuell sog. Berufspendler, also Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben und nach Deutschland zur Arbeitsstätte kommen. Für Berufspendler wurde eine Bescheinigung eingeführt, die für einen Grenzübertritt unbedingt mitzuführen ist, wenn über eines der vorgenannten Länder eingereist werden soll. Liegt diese Bescheinigung nicht vor, wird durch die zuständigen Behörden die Einreise untersagt. Auf dieser so genannten Pendler-Bescheinigung (abrufbar auf der Website der Bundespolizei oder unten als PDF herunterladen) bestätigt der Arbeitgeber, dass der Einreisende zum Arbeitsplatz pendeln muss.