Berufsschule in Coronazeiten - aber wie?

Der Besuch der Berufsschule muss auch in Corona-Zeiten ermöglicht werden - ob als Präsenzunterricht oder Fernunterricht. Dazu hat das rheinland-pfälzische Bildungsministerium einen Leitfaden veröffentlicht.

Seit Schuljahresbeginn melden Schulleitungen der berufsbildenden Schulen dem Bildungsministerium und der Schulaufsicht zurück, dass Ausbildungsbetriebe ihre Auszubildenden mit Verweis auf die Sorge vor Coronainfektionen teilweise vom Berufsschulunterricht fernhalten. Deshalb hat das Bildungsministerium folgenden Leitfaden für Betriebe und Auszubildende veröffentlicht.

In Abhängigkeit vom Pandemiegeschehen sind drei Szenarien und die Einhaltung von Hygieneplänen vom Bildungsministerium festgelegt worden, die sich grundsätzlich auf alle Klassen bzw. Schulen beziehen:
1. Unterricht in Präsenzform
2. Unterricht im Wechsel zwischen Präsenzform und Fernunterricht
3. Unterricht im Fernunterricht
Die Ausarbeitung der drei Szenarien sowie das aktuell geltende Hygienekonzept erfolgte in enger  Zusammenarbeit zwischen den Ministerien für Gesundheit und für Bildung. Dabei wurden Gesundheitsschutz und Schulpflicht sorgfältig miteinander abgewogen.

Derzeit ist vorgegeben, dass der Unterricht im Rahmen von Szenario 1 „Präsenzunterricht“ erfolgt. In den Schulen können innerhalb dieses Szenarios Modifikationen vorgenommen werden, sofern es hierfür Anlass gibt. Grundsätzlich können die Schulen vom Unterricht in Präsenzform – unabhängig vom Bildungsgang – allerdings nicht abweichen.
Zu den Anlässen zählen derzeit beispielsweise:

  • Anordnungen des örtlich zuständigen Gesundheitsamtes, vor allem bei bestätigten Coronainfektionen (z.B. Quarantäne für Einzelne oder Gruppen – hierzu zählen auch Lehrkräfte, Teilschließungen oder Komplettschließungen einer Schule).
  • Unterrichts- und andere schulorganisatorische Lösungen, um die im Hygieneplan vorgeschriebenen Maßnahmen zu realisieren. So können etwa einzelne Klassen in größere Räume verlegt oder auf nebeneinanderliegende Räume verteilt werden, zur kurzfristigen Entlastung können auch einzelne Schülerinnen und Schüler mit entsprechender technischer Ausstattung und Selbstkompetenz per Videokonferenz dem Unterricht in der Schule zugeschaltet werden. Pausenzeiten können so getaktet werden, dass die Klassen zu unterschiedlichen Zeiten Flure, Treppenhäuser und Pausenhöfe betreten.
  • Einvernehmliche Vereinbarungen der Schulgemeinschaft und/oder einzelner Klassen, freiwillig auch im Unterricht Masken zu tragen (hier ist die Schulleitung aufgefordert, im Vorfeld einen breiten Diskurs mit der ganzen Schulgemeinschaft zu führen).
  • Schülerinnen und Schüler mit vorbestehenden Grunderkrankungen oder einer Immunschwäche, die über ein entsprechendes ärztliches Attest verfügen sowie infizierte Schülerinnen und Schüler, die sich in angeordneter Quarantäne befinden, werden ebenfalls per Videokonferenztechnik zum „aktuell laufenden“ Unterricht zugeschaltet und/oder über digitale Kommunikationswege mit Unterrichtsmaterialien versorgt.

Sollte eine Schulleitung vor dem Hintergrund der aufgezeigten Möglichkeiten keine Lösung zur Umsetzung von Szenario 1 finden, ist sie angehalten, sich mit der Schulaufsicht darüber abzustimmen, ob und welche ggf. von der Präsenzpflicht abweichenden Regelungen getroffen werden können. Die Schulaufsicht verfügt über täglich aktualisierte Daten hinsichtlich der Entwicklung der Infektionszahlen und der Wirksamkeit von Maßnahmen.
Individuelle Gefährdungseinschätzungen Einzelner oder von Unternehmen können von der Schule nicht als „wichtige Gründe“ für die Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern anerkannt werden (vgl. hierzu BBiSchulO RP, § 24).

Ein Fernbleiben vom Berufsschulunterricht ohne vorhergehenden Antrag auf Beurlaubung durch den Ausbildungsbetrieb und die Genehmigung der Schulleitung laufen sowohl der Schulpflicht laut rheinland-pfälzischem Schulgesetz als auch dem Berufsbildungsgesetz zuwider und werden als unentschuldigte Fehlzeiten gewertet.

Die Corona-Pandemie ist eine herausfordernde Zeit. Deshalb bittet das Bildungsministerium die Betriebe, den gesetzlichen Anspruch auf Berufsschulunterricht ihrer Auszubildenden im Blick halten.
Das Ziel des Bildungsministeriums ist es, die Chancen für einen erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung für alle gleichermaßen so gut wie möglich sicherzustellen – unabhängig von den Möglichkeiten des jeweiligen Einzelbetriebes. Dies ist vor dem Hintergrund der aktuellen 7-Tage-Inzidenz gegenwärtig am besten innerhalb von Szenario 1 "Präsenzbeschulung" möglich. Die Schulen sind bestrebt, in der Kommunikation mit den betroffenen Schülerinnen und Schülern und/oder ihren Erziehungsberechtigten/Ausbildungsbetrieben innerhalb von Szenario 1 gute Lösungen zu finden.

Quelle: Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz