Aktuelle Änderungen für die Gastronomie und Gästebeherbergung
Allgemein gilt:
- Wie bisher gilt, dass letztlich die örtlichen Behörden darüber entscheiden, was unter Infektionsschutzgesichtspunkten verantwortet werden kann und was nicht.
Veranstaltungen im Freien
- Die zulässige Personenzahl wurde von 250 auf 350 gleichzeitig anwesender Personen angehoben
- Wie bisher sind die notwendigen Schutzmaßnahmen zu beachten: 1.
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen
- Die zulässige Personenzahl wurde von 75 auf 150 gleichzeitig anwesender Personen angehoben. Dies ermöglicht beispielsweise jetzt auch wieder die Durchführung von Veranstaltungen mit zeitlich begrenzten Zeitfenstern (z.B. Weinverkostungen)
- Wie bisher sind die notwendigen Schutzmaßnahmen zu beachten: 1. Abstandsgebot, 2. Maskenpflicht (nicht am zugewiesenen Platz), 3. Pflicht zur Kontakterfassung)
- Sind keine Plätze zugewiesen, gilt die Personenbegrenzung von 1 Person pro 10 qm; mit Platzzuweisung gilt nur das allgemeine Abstandsgebot.
Gastronomie im Außenbereich
- Im Außenbereich entfällt die Maskenpflicht.
- Eine Maskenpflicht besteht nur noch an Warte- und Abholsituationen, also insbesondere an Theken, wo Gäste anstehen, um Getränke oder Essen abzuholen.
- Reservierungspflicht, zentraler Zugang und Platzzuweisung wurden bereits zuvor aufgehoben
Private Feiern in angemieteten Räumen
- Private Feiern mit einem zuvor eindeutig festgelegten Teilnehmerkreis (z.B. Geburtags- oder Hochzeitsfeiern) sind bis zu einer Personenzahl von 75 gleichzeitig anwesenden Personen auch in angemieteten oder zur Verfügung gestellten Räumen unter Beachtung der notwendigen Schutzmaßnahmen erlaubt.
- Abstandsgebot und Maskenpflicht sind möglichst zu beachten. Den anwesenden Personen soll ein Sitzplatz zugewiesen werden.
Gästebeherbergung
Hier gibt es keine Änderungen; demnach gilt:
- Bereitstellung von Desinfektionsmittel und Einhaltung der Hygienemaßnahmen insbesondere bei der Zimmerreinigung und Gegenständen, die Gäste häufig nutzen
- Reservierungs- oder Anmeldepflicht, Angaben der Kontaktdaten sämtlicher Gäste
- Buffets sind zulässig
Die 10. Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz finden Sie unter folgendem Link:
https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/
Das aktuelle Hygienekonzept für Gastronomie und Gastgewerbe sowie auch für Sauna- und Wellnessangebote und weitere finden Sie unter folgendem Link: