Aktuelle Änderungen für die Gastronomie und Gästebeherbergung

Ab dem 24. Juni 2020 gilt in Rheinland-Pfalz die 10. Coronabekämpfungsverordnung. Sie bringt für die Gastrononomie und Gästebeherbergung weitere Erleichterungen.

Allgemein gilt:

  • Wie bisher gilt, dass letztlich die örtlichen Behörden darüber entscheiden, was unter Infektionsschutzgesichtspunkten verantwortet werden kann und was nicht.

Veranstaltungen im Freien

  • Die zulässige Personenzahl wurde von 250 auf 350 gleichzeitig anwesender Personen angehoben
  • Wie bisher sind die notwendigen Schutzmaßnahmen zu beachten: 1.

Veranstaltungen in geschlossenen Räumen

  • Die zulässige Personenzahl wurde von 75 auf 150 gleichzeitig anwesender Personen angehoben. Dies ermöglicht beispielsweise jetzt auch wieder die Durchführung von Veranstaltungen mit zeitlich begrenzten Zeitfenstern (z.B. Weinverkostungen)
  • Wie bisher sind die notwendigen Schutzmaßnahmen zu beachten: 1. Abstandsgebot, 2. Maskenpflicht (nicht am zugewiesenen Platz), 3. Pflicht zur Kontakterfassung)
  • Sind keine Plätze zugewiesen, gilt die Personenbegrenzung von 1 Person pro 10 qm; mit Platzzuweisung gilt nur das allgemeine Abstandsgebot.

Gastronomie im Außenbereich

  • Im Außenbereich entfällt die Maskenpflicht.
  • Eine Maskenpflicht besteht nur noch an Warte- und Abholsituationen, also insbesondere an Theken, wo Gäste anstehen, um Getränke oder Essen abzuholen.
  • Reservierungspflicht, zentraler Zugang und Platzzuweisung wurden bereits zuvor aufgehoben

Private Feiern in angemieteten Räumen

  • Private Feiern mit einem zuvor eindeutig festgelegten Teilnehmerkreis (z.B. Geburtags- oder Hochzeitsfeiern) sind bis zu einer Personenzahl von 75 gleichzeitig anwesenden Personen auch in angemieteten oder zur Verfügung gestellten Räumen unter Beachtung der notwendigen Schutzmaßnahmen erlaubt.
  • Abstandsgebot und Maskenpflicht sind möglichst zu beachten. Den anwesenden Personen soll ein Sitzplatz zugewiesen werden.

Gästebeherbergung

Hier gibt es keine Änderungen; demnach gilt:

  • Bereitstellung von Desinfektionsmittel und Einhaltung der Hygienemaßnahmen insbesondere bei der Zimmerreinigung und Gegenständen, die Gäste häufig nutzen
  • Reservierungs- oder Anmeldepflicht, Angaben der Kontaktdaten sämtlicher Gäste
  • Buffets sind zulässig

Die 10. Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz finden Sie unter folgendem Link:
https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/ 

Das aktuelle Hygienekonzept für Gastronomie und Gastgewerbe sowie auch für Sauna- und Wellnessangebote und weitere finden Sie unter folgendem Link:

https://corona.rlp.de/de/themen/hygienekonzepte/