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„Man sollte sich die Chance nicht entgehen lassen“

Seit Ende 2017 können Meister und weitere Absolventen bestimmter Fortbildungsprüfungen Anträge für einen Aufstiegsbonus stellen. Darunter fallen auch alle Meisterinnen und Meister in den Grünen Berufen. Zum 1. Juli läuft nun eine erste Frist ab.

Zu unterscheiden sind der Aufstiegsbonus I und II. Wer seine Meisterprüfung oder eine vergleichbare Prüfung besteht (Feststellung des Prüfungsergebnisses nach dem  1. Januar 2017), erhält auf Antrag den Aufstiegsbonus als Anerkennungsprämie von 1.000 Euro (Aufstiegsbonus I). Wer sich nach Jahresbeginn 2017 und noch innerhalb von zehn Jahren nach Bestehen seiner Fortbildungsprüfung selbstständig gemacht hat beziehungsweise machen wird, kann mit weiteren 2.500 Euro gefördert werden (Aufstiegsbonus II).
„Bei der Antragstellung für den Aufstiegsbonus II sind Fristen zu beachten. Spätestens 18 Monate nach der Existenzgründung muss der Antrag bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz eingegangen sein“, erklärt die Leiterin des Referates Bildung der Kammer, Marita Frieden. Da die Existenzgründungen seit dem 1. Januar 2017 förderfähig sind, läuft für die Personen, die sich zu diesem Datum selbstständig gemacht haben, die Frist zum 1. Juli 2018 ab. Die Frist von 18 Monaten wird taggenau berechnet. Wer also zu Beginn 2017 gegründet hat, für den wird es jetzt höchste Zeit! „Man sollte sich diese Chance nicht entgehen lassen und den Bonus beantragen“, betont Frieden.

Anreiz zur Weiterbildung
Entsprechende Informationen und das Antragsformular finden Meisterinnen und Meister der Grünen Berufe auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz unter www.lwk-rlp.de/bildung/aufstiegsbonus.
Die Aufstiegsboni sollen Anreize schaffen, sich nach abgeschlossener Berufsausbildung weiterzubilden. So soll auch ein Ausgleich für die Teilnehmenden geschaffen werden,  an berufsbildenden Bildungsmaßnahmen teilzunehmen, die im Gegensatz zu schulischen oder akademischen Bildungsmaßnahmen meist kostenpflichtig sind. Damit möchte das Land Rheinland-Pfalz dem Fachkräftemangel begegnen, und zudem Anreize für Gründungen schaffen. Weitere Informationen erteilt Marita Frieden, zu erreichen unter der Telefonnummer 0671/793-1151 oder per E-Mail an marita.frieden(at)lwk-rlp.de.