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Aktuelles aus der Raumordnung

Die Grundstücksverkehrsbeauftragten für den Norden von Rheinland-Pfalz

Mit der neuen Wahlperiode der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (LWK RLP) werden nach der Hauptsatzung auch die Grundstücksverkehrsbeauftragten für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt von der Kammer neu bestellt. 36 Beauftragte und 36 Vertreter – 32 für den Norden des Bundeslandes und 40 für den Süden – wurden vom LWK-Präsidenten Ökonomierat Norbert Schindler in Bad Kreuznach und Koblenz vereidigt.

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LWK-Präsident Ökonomierat Norbert Schindler (l.) und Ausschussgeschäftsführer Ralph Gockel (r.) mit dem neuen Ausschussvorsitzenden Ludwig Schmitt (2.v.r.) und dessen Stellvertreter Ulrich Schreiber

Am 20. April 2018 fand im Haus der Landwirtschaft in Bad Kreuznach unter der Leitung von Präsident Ökonomierat Norbert Schindler die konstituierende Sitzung des Ausschusses Raumordnung, Regionalentwicklung und Naturschutz statt. Als einer der größten Ausschüsse der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (LWK RLP) obliegt den 25 Mitgliedern die oftmals schwierige Diskussion mit dem Wasserschutz, die Konfrontation mit dem Naturschutz und die Beschäftigung mit den zunehmenden Problemen des Flächenverbrauchs.

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Prof. Dr. Michael Reinhardt von der Universität Trier stellte in seinem Vortrag die Voraussetzungen für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten dar.

Anlässlich der Verbandsausschusssitzung des Landesverbandes der Wasser- und Bodenverbände, zu der Verbandsvorsteher Eberhard Hartelt am 27. März nach Bad Kreuznach eingeladen hatte, diskutierten die Vertreter der Wasser- und Bodenverbände und Gäste des Landtags, der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, der Bauern- und Winzerverbände sowie der Ministerien über aktuelle rechtliche Fragen des Wasserverbandsrechtes und des Wasserrechtes.

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Wie in den Jahren zuvor, war auch 2018 die Stiftung zur Förderung der Kulturlandschaft wieder auf der Internationalen Grünen Woche in Berlin vertreten.

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Beim Thema Ausgleichsflächen gibt es einige Punkte zu beachten.

Nimmt man jemandem etwas weg, so ist es nur gerecht, ihm wieder etwas Gleichwertiges zurückzugeben. So ist das auch in der Natur. Werden irgendwo Gebäude oder Straßen errichtet und damit Flächen versiegelt werden, müssen die Städte und Kommunen für Ausgleichsflächen sorgen. Das ist gesetzlich so geregelt. Was genau dabei zu beachten ist, weiß Ralph Gockel von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (LWK RLP).

 

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Die Ausschussmitglieder schauten sich während einer Exkursion produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen an.

Zu seiner letzten Sitzung der laufenden Wahlperiode der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz kam der Ausschuss „Raumordnung, Regionalentwicklung und Naturschutz“ in Alzey zusammen. Der Vorsitzende Rudolf Schneichel konnte auch Präsident Ökonomierat Norbert Schindler sowie Vorstandsmitglied Walter Clüsserath und den Landtagsabgeordneten Johannes Zehfuß bei der Sitzung begrüßen.

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In der Raumordnung tauchen viele Fragen auf, bei denen die Experten der Landwirtschaftskammer gern weiterhelfen

Was muss ich beachten, wenn ich im Außenbereich bauen will? Welche Rechte habe ich, wenn die Gemeinde neben meinem Hof ein Wohngebiet ausweisen möchte? Was bedeutet ein neu ausgewiesenes Natur- oder Wasserschutzgebiet für meinen Betrieb? Diese und andere Fragen beschäftigen Landwirte und Winzer immer wieder. Antworten darauf hat das Team der Raumordnung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (LWK RLP).

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