Personalkosten im Blick behalten

Was kostet den Arbeitgeber eine tatsächlich erbrachte Arbeitsstunde eines Minijobbers?

Oft sind sich Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter unsicher, ob sie ihre Personalkosten richtig kalkuliert haben. Woran viele nicht denken: Der Bruttolohn des Arbeitnehmers entspricht nicht den tatsächlichen Kosten, die der Arbeitgeber zu tragen hat. Bei den in den Einkommensalternativen oft vertretenen Minijobs fallen Zusatzkosten für den Arbeitgeber an. Diese setzen sich aus den Beiträgen zur Renten- und Krankenversicherung, der Pauschalsteuer (für Lohn- und ggf. Kirchensteuer) und den Umlagen 1 bis 3 zusammen, sodass hier mit etwa 31,3 % Lohnzusatzkosten zu kalkulieren ist. Angenommen der Minijobber erhält den Mindestlohn in Höhe von aktuell 12,00 € brutto, dann liegt für den Arbeitgeber ein tatsächlicher Lohnaufwand in Höhe von 15,76 € brutto pro Arbeitsstunde vor.

Neben der Berücksichtigung der Lohnzusatzkosten ist auch die Unterscheidung zwischen tatsächlich erbrachter und vergüteter Arbeitszeit notwendig. Jeder Arbeitnehmer fällt mal aufgrund von Feiertagen, Fortbildung oder Berufsschule aus, ist krank oder nimmt Urlaub. Während dieser und anderer „Ausfallzeiten“, in denen dem Arbeitgeber gegenüber keine Arbeitsleistung erbracht wird, besteht trotzdem ein Lohnanspruch seitens des Arbeitnehmers. Auch Minijobber haben entgegen weit verbreiteter Meinung Anspruch auf Lohn bei Ausfallzeiten, weshalb ein Aufschlag in Höhe von etwa 23,4 % auf die tatsächlich erbrachte Arbeitszeit einberechnet werden sollte.

Entscheidend ist nun die Frage, was den Arbeitgeber eine tatsächlich erbrachte Stunde des Arbeitnehmers kostet. Zu dem Brutto-Stundenlohn inkl. Lohnzusatzkosten in Höhe von insgesamt 15,76 € wird der Aufschlag von der tatsächlichen zur vergüteten Arbeitszeit addiert. So kostet den Arbeitgeber eine tatsächlich erbrachte Arbeitsstunde eines Minijobbers mit einem Brutto-Stundenlohn von 12,00 € in Wirklichkeit 19,44 €. Betriebsleiter/-innen sollten diesen Umstand bei ihrer Personalkostenplanung berücksichtigen, um unerwartete Mehrkosten zu vermeiden. Betriebsindividuell kann es natürlich zu einem leicht abweichenden Lohnaufwand je tatsächlich erbrachter Arbeitsstunde kommen.

Sie sind sich unsicher, mit welchem Personalaufwand Sie für Ihren Betrieb kalkulieren sollen? Das Beratungsteam Einkommensalternativen ist Ihnen bei Kalkulationen sowie der Analyse von Kennzahlen im Personalbereich gerne behilflich.