Neue Gesetze, Chance oder Fluch?

Herbstsitzung des Ausschusses Raumordnung, Regionalentwicklung und Naturschutz.

Die jüngsten Verabschiedungen des Landesnaturschutzgesetzes und des Landeswassergesetzes in Rheinland-Pfalz waren Themen der Sitzung des Ausschusses Raumordnung, Regionalentwicklung und Naturschutz bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz. Neben den Ausschussmitgliedern und den Vorstandsmitgliedern Ökonomierätin Christa Klaß und Walter Clüsserath konnten engagierte Referenten gewonnen werden, die zu den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen Anregungen und Hinweise für die zukünftige Arbeit der Landwirtschaftskammer geben konnten. Der Vorsitzende Rudolf Schneichel begrüßte die Ausschussmitglieder, die Gäste der Bauern- und Winzerverbände, die von der Landwirtschaftskammer referierenden Mitarbeiter Dieter Feldner und Jan-Hendrik Müller sowie ganz besonders den Geschäftsführer der Stiftung Natur und Umwelt in Rheinland-Pfalz Jochen Krebühl und den Experten für die Wasserschutzberatung in Niedersachsen Raimund Esch.

Es sei ihm ein wichtiges Anliegen, so formulierte Rudolf Schneichel, die politischen Entscheidungen in Mainz nicht nur zu diskutieren, sondern Wege zu finden, neue gesetzliche Bestimmungen praxisorientiert umzusetzen. Hierzu bedarf es eines ständigen Austauschs, um zu zeigen, dass die Landwirtschaft bereit ist, sich mit kritischen Themen wie dem Wasserschutz auseinander zu setzen und eigene Impulse und Vorschläge einzubringen.

Gerade nach Verabschiedung des neuen Landesnaturschutzgesetzes sei es daher wichtig, mit einem Akteur zu diskutieren, der in Zukunft eine größere Verantwortung bei der naturschutzfachlichen Kompensation haben wird. Zunächst schilderte der Geschäftsführer des Ausschusses Ralph Gockel die wichtigsten Neuerungen des Landesnaturschutzgesetzes. So findet zukünftig eine räumliche Konzentration der Kompensationsmaßnahmen statt, die – nahezu ausschließlich – auf Flächen für die Natura 2000 Gebiete, in Schutzgebieten, in den Zielräumen der Wasserrahmenrichtlinie und in den Räumen, die Landschaftspläne oder Grünordnungspläne skizzieren, umgesetzt werden sollten. Auch die Art der umzusetzenden Maßnahmen ist im neuen Landesnaturschutzgesetz beschrieben. Neben der ökologischen Verbesserung der Bodennutzung kommt dem Erhalt von Dauergrünland, der Renaturierung von Oberflächengewässern und der Weiterentwicklung des Biotopverbundes eine Bedeutung zu. Es ist auf das Drängen der Bauern- und Winzerverbände und der Landwirtschaftskammer zurückzuführen, dass im Gesetz auch formuliert ist, dass die Entsiegelung im Innen- und Außenbereich als Kompensationsmaßnahme anerkannt ist. Nur ansatzweise ging Ralph Gockel auf die neuen gesetzlich geschützten Biotope wie Felsflurkomplexe, Binnendünen, Bergmähwiesen und Magerweiden sowie den Nest- und Horstschutz und die Beauftragten für den Naturschutz ein.

Ein wesentliches neues Element der Eingriffsregelung ist der Umgang mit Ersatzzahlungen. Soweit Kompensationsmaßnahmen nicht real umgesetzt werden können, wie beispielsweise beim Ausgleich für die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes bei Windenergieanlagen, wird die Kompensation in Geld im Rahmen einer sogenannten Ersatzzahlung festgesetzt. Diese Mittel, die sich durchaus auf 100.000 EUR pro Windenergieanlage belaufen können, werden der Stiftung Natur und Umwelt zur weiteren Verwendung übertragen.

Jochen Krebühl als Geschäftsführer der Stiftung ging in seinem Vortrag zunächst auf die Geschichte der Stiftung Natur und Umwelt ein, die im Jahr 1979 unter der CDU-Landesregierung gegründet wurde. Eine wesentliche Mittelausstattung erfolgt durch die Einnahmen von Lotto-Totto. Für den Flächenerwerb in Rheinland-Pfalz stellt die Stiftung durchschnittlich 1 Mio. EUR pro Jahr zur Verfügung. Das Geld können Naturschutzverbände vor Ort abrufen, wenn sie Flächen mit einem hohen naturschutzfachlichen Wert erwerben und dauerhaft pflegen möchten. Neben der Förderung des Erwerbs von Flächen sind Arbeitsfelder der Stiftung auch Maßnahmen im Bereich der Umweltbildung, der Schutz bestimmter Arten und die Initiierung von größeren Naturschutzprojekten. Hierzu werden Mittel des Bundes und der EU eingeworben. Im Auftrag des Landes erarbeitet die Stiftung auch Managementpläne, so ist die Wiederansiedelung des Luchses im Pfälzer Wald und die Erarbeitung eines Managementplanes für den Wolf Gegenstand der Arbeit der beiden letzten Jahre der Stiftung gewesen.

Auch Jochen Krebühl ging auf die neuen gesetzlichen Bestimmungen des Landesnaturschutzgesetzes ein. Die Ersatzgelder stehen der Stiftung drei Jahre lang zur Verausgabung zur Verfügung. Hierzu müssen die betroffenen Landkreise entsprechende Projektvorschläge einreichen, für die die Stiftung nach sorgfältiger Prüfung Mittel zur Verfügung stellt. Nach drei Jahren fallen die Mittel an das Land zurück. Zwischen den Ausschussmitgliedern und Jochen Krebühl entwickelte sich eine interessante und gute Diskussion. Natürlich ist es den Vertretern der Landwirtschaft wichtig, dass die Mittel der Stiftung Natur und Umwelt in Zukunft nicht ziellos für den Erwerb von Flächen verausgabt werden. Vielmehr kommt nach Einschätzung der Ausschussmitglieder der Pflege von Flächen, der Unterhaltung von Weinbergsmauern und der Umsetzung von produktionsintegrierten Maßnahmen mit der Landwirtschaft eine große Bedeutung zu. Durch die Neuregelung des Landesnaturschutzgesetze erhofft sich die Landwirtschaft auch eine stärkere Berücksichtigung des nun fünf Jahre alten § 15 Absatz 3 im Bundesnaturschutzgesetz, wonach bei der Kompensation auf agrarstrukturelle Belange Rücksicht zu nehmen ist und besonders geeignete Böden zu schützen sind. Sofern die Stiftung Natur und Umwelt nun stärker in das Kompensationsmanagement integriert wird, soll auch die Zusammenarbeit mit der Stiftung Kulturlandstiftung intensiviert werden. Der Gesetzgeber sieht außerdem vor, die Belange der Landwirtschaft in der Arbeit der Gremien der Stiftung Natur und Umwelt stärker zu berücksichtigen. Jochen Krebühl wies darauf hin, dass mit Ablauf der Legislaturperiode im Frühjahr 2016 auch die Amtszeit des derzeitigen Vorstandes endet. Die Satzung der Stiftung wird daher bis zum Herbst nächsten Jahres überarbeitet, um dann auch der Land- und Forstwirtschaft einen Sitz zur Verfügung zu stellen.

Die Diskussion im Ausschuss zeigte überwiegend ein großes Interesse an einer stärkeren Zusammenarbeit mit der Stiftung Natur und Umwelt. Allerdings wurde auch gemahnt, sich nicht zu sehr mit Prestigeobjekten wie dem Wolfsmanagement zu beschäftigen. Unklar war den Ausschussmitgliedern jedoch, wie die möglicherweise sehr umfangreichen Kompensationsmaßnahmen, die Pflege von Flächen, die Weiterentwicklung von Biotopen und die Integration der Landwirtschaft in naturschutzfachlichen Kompensationsmaßnahmen zukünftig abgestimmt und koordiniert werden kann.

Die Landwirtschaft, so der Ausschussvorsitzende Rudolf Schneichel, ist ohne Zweifel bereit, sich in eine gute Kooperation mit der Stiftung Natur und Umwelt zu begeben. Man legt aber Wert darauf, dass bei Projekten die Stiftung Kulturlandschaft und Projektbeteiligte aus der Landwirtschaft nicht schlechter gestellt werden als örtliche Naturschutzverbände. Jochen Krebühl wies zum Abschluss der Diskussion darauf hin, dass er sich auf die intensivere Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft freue.

Eines der Zielräume des neuen Landesnaturschutzgesetzes bei Kompensationsmaßnahmen sind die Zielräume der Wasserrahmenrichtlinie. Hierzu hatten im Ausschuss Raumordnung der Landwirtschaftskammer umfangreiche Beratungen stattgefunden, da derzeit der zweite Bewirtschaftungsplan für Rheinland-Pfalz in Arbeit ist. Nach wie vor gibt es Grundwasserkörper in Rheinland-Pfalz, die das Ziel der Wasserrahmenrichtlinie 2021 und voraussichtlich auch im Jahr 2027 nicht erreichen werden. Das Land setzt bei den Maßnahmen aber überwiegend auf Freiwilligkeit. Neben der Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie gehört dazu das Schutzgebietsmanagement im Rahmen der freiwilligen Wasserschutzkooperationen und die Inanspruchnahme der neuen Wasserschutzberatung. Bei den Oberflächengewässern zeigen sich Defizite bei der Struktur und der Durchgängigkeit der Gewässer, was aber überwiegend auf ingenieurtechnische Baumaßnahmen der letzten 30 Jahre zurückzuführen ist. Bezüglich der Landwirtschaft gibt es lokale Belastungen mit Pflanzenschutzmitteln und punktuelle Belastungen mit Phosphor. Trotz allem ist Rheinland-Pfalz mit einem Anteil von 30 % der Oberflächengewässer mit einem guten und sehr guten Zustand ein Spitzenreiter in Deutschland.

Handlungsbedarf besteht bei den Oberflächengewässern beim Eintrag von Pflanzenschutzmitteln. Leider ist in einer Detailuntersuchung des Landes festzustellen, dass die Belastung mit Pflanzenschutzmitteln und die Summe der Frachten in den landwirtschaftlichen Regionen anzusteigen scheint und in den Weinbauregionen eher rückläufig ist. Zwar stammen Pflanzenschutzmittel auch aus der Anwendung in Haus- und Kleingärten und von der Biozidanwendung in Baumaterialien und Farben und Lacken, aber nach wie vor sind weit mehr als 50 % der nachgewiesenen Pflanzenschutzmittel in den Oberflächengewässern der Landwirtschaft zuzuordnen sind. Glyphosat nimmt dabei eine Spitzenstellung ein. Die Analysen des Landesamtes für Umwelt und der Agrarberatung der DLR haben sich mit den möglichen Eintragspfaden beschäftigt. Dabei wurde deutlich, dass der weit überwiegende Eintrag von Pflanzenschutzmitteln in die Gewässer nicht durch eine unsachgemäße Anwendung im Feld und im Weinberg verursacht ist, sondern durch die unsachgemäße Anwendung an Wegen und bei der Reinigung der Pflanzenschutzspritzen. Daher muss dringend an alle Anwender von Pflanzenschutzmitteln, ob im Weinbau, im Ackerbau oder im Gemüsebau, egal ob Haupterwerbsbetriebe oder Nebenerwerbsbetriebe, ob die Bewirtschaftung von einer Aussiedlung oder einer beengten Hoflage im Innenbereich erfolgt, appelliert werden, die Reinigung der Pflanzenschutzmittelgeräte nicht auf der Hofstelle und nicht über dem Abfluss zur Kanalisation vorzunehmen. Das Abwaschen der Geräte innen und außen führt ansonsten unmittelbar zu einer Belastung in den Kläranlagen und damit auch in den Gewässern, weil Pflanzenschutzmittel in der Kläranlage nicht eliminiert werden können.

Der Ausschussvorsitzende Rudolf Schneichel ermahnte die Mitglieder des Ausschusses dringend, nicht nur ihr eigenes Handeln zu überdenken, sondern insbesondere auch als Multiplikator bei den Berufskollegen zu wirken. Die Botschaft des sachgerechten Umgangs mit Pflanzenschutzmitteln muss unbedingt stärker in der Praxis ankommen.

Neben der Belastung einiger Gewässer mit Pflanzenschutzmitteln ist auch eine Phosphorbelastung in den Oberflächengewässern in Rheinland-Pfalz festzustellen. Hier setzen Überlegungen des Landes an, durch Gewässerrandstreifen die Erosion zu minimieren, die als ein wesentlicher Eintragspfad für Phosphor gesehen wird. Da es in Niedersachsen bereits langjährige Erfahrung in der Wasserschutz- und Erosionsschutzberatung gibt, referierte Raimund Esch von der Bezirksstelle Osnabrück der Landwirtschaftskammer Niedersachsen über das Dümmer- und Hunte-Projekt. Der Dümmer ist ein nur ca. 1,10 m tiefer See, der ausschließlich durch die Hunte gespeist wird. Die Hunte fließt durch eine intensiv genutzte landwirtschaftliche Region und in dem Dümmer ist eine starke Eutrophierung durch eine starke Phosphorbelastung festzustellen. Handlungsbedarf besteht insbesondere im Bereich der landwirtschaftlichen Flächen, die im Einzugsbereich der Hunte liegen. Die Ackernutzung liegt bei rund 80 %, insgesamt umfasst das Einzugsgebiet über 17.000 ha LF, also 14.000 ha Ackerfläche. Angesprochen und betroffen sind ca. 600 landwirtschaftliche Betriebe. Ein Teil der Nährstoffzufuhr in den Dümmer-See konnte durch die Umleitung eines einzelnen Gewässers erreicht werden. Der Bornbach durchfließt ein ehemaliges Moorgebiet, hier ist auch durch eine Umstellung der Landwirtschaft keine Reduzierung der Phosphoreinträge zu erwarten, daher wurde der Bornbach um den Dümmer-See umgeleitet.

Für den Bereich der Hunte gibt es zwei weitere Maßnahmenpakete. Zum Einen ist der Bau eines Schilfpoldersystems geplant, gleichzeitig als eine Hochwasserschutzmaßnahme. Dies würde jedoch einen erheblichen Flächenbedarf hervorrufen, der auf Grund der Flächenknappheit nur schwer realisiert werden kann. Ein zweiter Vorschlag sind daher Maßnahmen zur Reduzierung der Phosphateinträge aus der Landwirtschaft. Die Analyse der Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat gezeigt, dass nur rund 20 % der Phosphateinträge aus Kläranlagen und urbanen Einträgen kommt, jedoch 40 % durch Erosion verursacht sind, 17 % durch Abschwemmung und 10 % durch Drainage. Damit kommt der landwirtschaftlichen Bodennutzung eine besondere Bedeutung zu. Eine Abschwemmungsproblematik ergibt sich durch hoch anstehendes Grundwasser und den Einsatz von wirtschaftseigenen Düngemitteln. Ziel ist es, die Phosphateinträge aus Erosion, Abschwemmung und Drainage in den nächsten Jahren um mindestens 30 % zu reduzieren. Schlagworte der Arbeit der Landwirtschaftskammer in Niedersachsen sind wie bei uns in Rheinland-Pfalz die freiwillige Umsetzung von gewässerschonenden Maßnahmen, die kooperative Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft und die Begleitung durch einen „Dümmer-Beirat“ bei dem Praktiker, die Landwirtschaftskammer und der Gewässerunterhaltungsverband „Obere Hunte“ zusammenarbeiten. Die Beratung wird dabei durch eine wissenschaftliche Untersuchung des Landesamtes für Bergbau und Geologie des Landes Niedersachsen begleitet. Vorgeschlagene Maßnahmen sind die Begrünung von Abflussbahnen, Grünstreifen zur Verkürzung der Hanglänge und Gewässerrandstreifen zum Schutz des Bodenabtrags. Ein Ziel der betrieblichen Beratung mündet in der schlagbezogenen Düngeplanung, der Analyse der Nährstoffsituation auf dem Hof, der Erstellung von betrieblichen und schlagbezogenen Nährstoffbilanzen und der Erfahrungsaustausch der Landwirtschaft durch Infoveranstaltungen, Gruppenberatungen, Feldrundgänge und Presseberichte. Begleitet wird die Arbeit im Hunte-Projekt durch eine Öffentlichkeitsarbeit, z. B. durch Veranstaltung eines Wasserschutztages. Ergänzend zu den freiwilligen Beratungsmaßnahmen setzt das Land auch auf die Umsetzung der niedersächsischen Agrarumweltmaßnahmen, aber auch in Niedersachsen ist wie in Rheinland-Pfalz festzustellen, dass derzeit noch den flächenbezogenen Maßnahmen der Vorzug gegeben wird vor streifenbezogenen Maßnahmen wie Gewässerrandstreifen. Ein stärkerer Fokus muss daher auf die Umsetzung des landwirtschaftlichen Beratungsmanagement gesetzt werden. Die freiwillige Umsetzung von Maßnahmen und die Inanspruchnahme der Beratung sind die wesentlichsten Pfeiler um den Phosphateintrag zu reduzieren. Dabei muss viel mehr an individuellen Lösungen gearbeitet werden. Individuell heißt aber auch, dass Landwirte konkret mit ihrem Betrieb, ihren Böden und ihren betrieblichen Umständen in die Beratungsarbeit einzubinden sind. Der Ausschuss würde eine solche Maßnahme in Rheinland-Pfalz unbedingt begrüßen und setzt daher auf den Einsatz der Gewässerschutzberater in Rheinland-Pfalz. Die interessante Diskussion nach dem Vortrag von Raimund Esch zeigte, dass die Probleme in Rheinland-Pfalz und Niedersachsen standortbezogen recht ähnlich sind, wenngleich wir in Rheinland-Pfalz landesweit keine Probleme mit hoch anstehendem Grundwasser haben oder durch einen hohen Druck aus Wirtschaftsdüngern betroffen sind. Die Ansprache und Überzeugung der Landwirte und Bewirtschafter ist aber in beiden Bundesländern der wichtigste Schritt für eine erfolgreiche Umsetzung der Gewässerschutzberatung zur Reduzierung von Phosphateinträgen.

Der Ausschussvorsitzend Rudolf Schneichel wies in diesem Zusammenhang noch einmal auf die freiwilligen Gewässerrandstreifen hin. Auch wenn die angebotenen Agrarumweltmaßnahmen und die Kombination mit dem Greening im Jahr 2015 noch keinen Erfolg hatte, sind die freiwilligen Maßnahmen an den Gewässern einer der wichtigsten Schritte. Landwirte sollten daher selbst analysieren und hinterfragen, wo auf ihren Flächen geeignete Standorte für Erosionsschutzmaßnahmen sind. Dies, so Rudolf Schneichel, wird auf jeden Fall der bessere Weg sein, als allein auf die vom Landesamt für Umwelt erstellten Karten und die technischen Berechnungen der Wissenschaft zu bauen. Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz und beiden Bauern- und Winzerverbände arbeiten derzeit mit dem Umweltministerium an einem gemeinsamen Merkblatt, um die Fragen rund um das Anliegen von Gewässerrandstreifen zu beantworten. Wie beim Naturschutzrecht setzt Rheinland-Pfalz bei den Gewässerrandstreifen auf Freiwilligkeit. Dies sieht das neue Landeswassergesetz eindeutig so vor. Damit ist, so der Ausschussvorsitzend, die Landwirtschaft aber auch in einer besonderen Pflicht, in den nächsten Jahren tatsächlich Maßnahmen nachzuweisen. Wird dies nicht gelingen, so hat das Land die Möglichkeit, an geeigneten Standorten Gewässerrandstreifen per Rechtsverordnung festzusetzen. Dies sollte nach Möglichkeit verhindert werden.

Der Geschäftsführer der Stiftung zur Förderung der Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz Dieter Feldner ging in einem weiteren Tagesordnungspunkt auf die produktionsintegrierten Maßnahmen ein, die nach dem neuen Landesnaturschutzgesetz nun als Kompensationsmaßnahmen anerkannt sind. Was genau darunter zu verstehen sei, ist offensichtlich noch vage. Vielfältige Maßnahmen der Landwirtschaft wie Hamsterstreifen, Lerchenfenster oder auch die Umstellung auf den ökologischen Landbau müssen noch viel mehr mit Leben gefüllt werden. Um in der Diskussion um produktionsintegrierte Maßnahmen frühzeitig Position beziehen zu können, schlägt der Ausschuss vor, eine Arbeitsgruppe, die von Dieter Feldner geleitet wird, einzurichten, um einen Maßnahmenkatalog und Standortkatalog für produktionsintegrierte Maßnahmen zu erarbeiten. Die Arbeitsgruppe, zu der auch Vertreter der Bauern- und Winzerverbände hinzugezogen werden, wird die Arbeit noch in diesem Jahr aufnehmen.

Unter Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ skizzierte Jan-Hendrik Müller von der Dienststelle der Landwirtschaftskammer in Alzey die Bestrebung verschiedene Projekte über das Förderprogramm EIP (Europäische Innovationspartnerschaft) umzusetzen. Ziel ist es, Innovationslücken zwischen Wissenschaft und Forschung einerseits und Praktikern andererseits  zu schließen. Im Referat Raumordnung wurde das Projekt eines kommunalen Flächenmanagements entwickelt, um in einem Dialogprozess verschiedene Flächenansprüche (Naturschutz, Hochwasserschutz, Landwirtschaft, Siedlungsentwicklung) abzustimmen. Es wurden bereits erste Gespräche mit Vertretern der Landwirtschaft und politischen Vertretern einer Stadt und einer Verbandsgemeinde in Rheinland-Pfalz geführt. Die Gespräche zeigten aber, dass zunächst aus landwirtschaftlicher Sicht eine Abwägung der Chancen und Risiken erfolgen musst. Die Diskussion im Ausschuss war recht lebhaft und es ist im Ergebnis festzuhalten, dass die Idee wohl grundsätzlich sinnvoll ist, eine für die Landwirtschaft erfolgreiche Umsetzung jedoch sehr stark von den politischen und landwirtschaftlichen Strukturen vor Ort abhängig ist. Der Ausschuss bat die Geschäftsführung darum, die Frage der Konkretisierung eines solchen Projektes im Vorstand der Landwirtschaftskammer zu beraten. Der Ausschussvorsitzende bedankte sich bei allen Ausschussmitgliedern für die intensive Beratung und bat die Geschäftsführung die diskutierten und beschlossenen Ergebnisse in der Arbeit der Landwirtschaftskammer umzusetzen.

Ralph Gockel, Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Bad Kreuznach