Frühstückskosten im Blick behalten

Die aktuellen Preissteigerungen für Lebensmittel machen eine Anpassung der Frühstückspreise für Betriebe mit Gästebeherbergung oder Hofcafés mit Frühstücksangeboten notwendig. Was sollte bei der Preiskalkulation beachtet werden?

Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter von landwirtschaftlichen und weinbaulichen Betrieben sind zugleich auch Unternehmerinnen und Unternehmer, die möglichst wirtschaftlich handeln müssen. So ist es insbesondere wichtig, seine eigenen Kosten im Blick zu behalten. Die Weitergabe von aktuellen Preissteigerungen an die Kundschaft ist notwendig, um weiterhin ausreichend Gewinne zur Deckung der eigenen Lebenshaltungskosten zu erzielen. Hierbei sollte auch die Preisgestaltung vermeintlich kleiner Angebote, wie zum Beispiel das hofeigene Frühstücksangebot, überprüft werden. An dieser Stelle sind nicht nur die gestiegenen Einkaufspreise für die Zutaten, sondern beispielsweise auch die höheren Kosten für Energie und Personal relevant. Insbesondere die Personalkosten werden oftmals unterschätzt. Durch den seit Oktober 2022 für Arbeitnehmer gültigen Mindestlohn von 12 Euro brutto pro Stunde stellen sie eine deutlich größere Belastung für Betriebe dar. Doch nicht nur variable, sondern auch feste Kostenpositionen, wie zum Beispiel Versicherungen, sind von den Preissteigerungen betroffen, was in der Kalkulation ebenfalls berücksichtigt werden sollte. Weiterhin sollte bedacht werden, dass durch die allgemeine Steigerung der Lebenshaltungskosten auch ein höherer Gewinn für die Betriebsleiter erwirtschaftet werden sollte, um deren Lebensstandard halten zu können.

In Ihrer täglichen Arbeit werden Ihnen viele Bereiche begegnen, deren Preisgestaltung vor dem Hintergrund der hohen Inflationsrate überprüft werden sollte. Die Beratungsteams Einkommensalternativen und Betriebswirtschaft sind Ihnen hierbei gerne im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsberechnungen sowie betriebswirtschaftlichen Auswertungen behilflich.

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