Alternative Übernachtungsmöglichkeiten ohne hohe Baukosten

In den letzten beiden Jahren sind die Baukosten drastisch gestiegen – neue und kostensparende Übernachtungsmöglichkeiten befinden sich auf dem Vormarsch.

Aufgrund der in allen Bereichen gestiegenen Baukosten ist die Investition in den Aus– oder Neubau von Übernachtungsangeboten aktuell verhalten. Potentielle Gäste sind allerdings stets auf der Suche nach neuen Übernachtungsmöglichkeiten – manchmal etwas ganz Einfaches oder etwas Ausgefallenes. Die Verweildauer in alternativen Unterkünften ist dabei meist auf ein oder zwei Nächte begrenzt. Nachfolgend haben wir Ihnen eine unvollständige Liste mit Anbietern zusammengestellt, die Ihnen eine günstigere Anschaffung von Unterkünften im Vergleich zu Gebäuden ermöglichen:

  • FarmCamps: ein niederländisches Unternehmen, welches auf der Suche nach Partnerbauernhöfen ist, um luxuriöses Übernachten in Großraumzelten anzubieten
  • Sleeperoo: Übernachten in kleinen Zeltwürfeln  
  • Finkota: einer von vielen Anbietern für die beliebten Campingfässer
  • Nawalo: hier werden neben Tiny Houses und „Bauwägen“ u. a. „Campingpods“ angeboten, ähnlich konzipiert wie die Campingfässer, allerdings mit Bad/WC

Die Umsetzbarkeit der oben genannten Vorhaben richtet sich auch nach baurechtlichen Vorschriften. Im Außenbereich erfüllen Vorhaben für touristische Übernachtungsmöglichkeiten den Tatbestand der Privilegierung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) nicht unmittelbar. Es muss daher geprüft werden, ob das an sich gewerbliche Vorhaben von der landwirtschaftlichen Privilegierung gemäß § 35 Abs. 1 Nr 1 BauGB „mitgezogen“ werden kann. Wenn Sie Interesse haben, solch eine Übernachtungsmöglichkeit auf Ihrem Betrieb anzubieten, empfehlen wir Ihnen daher zur Abklärung der baurechtlichen Privilegierung des Vorhabens die Kontaktaufnahme mit den Beraterinnen und Beratern des Referats Raumordnung der Landwirtschaftskammer (https://www.lwk-rlp.de/de/beratung/raumordnung-regionalentwicklung-und-naturschutz/). Innerhalb der Ortslage ist die Umsetzung meist einfacher möglich. Ob im Einzelfall eine Baugenehmigung erforderlich ist, sollte jedoch mit dem Bauamt der örtlichen Stadt- bzw. Kreisverwaltung abgeklärt werden.

Darüber hinaus steht Ihnen das Referat Einkommensalternativen bzgl. der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einer solchen Anschaffung sowie bei weiteren Fragen rund um die Gästebeherbergung gerne zur Seite.

Melden Sie sich gerne telefonisch unter Tel: 0671/793-155 oder via E-Mail an ea(at)lwk-rlp.de.