Hygiene - Lebensmitelrecht
Die Einhaltung der umfangreichen Bestimmungen des Lebensmittelrechtes ist eine Herausforderung für jeden Betrieb, der mit Lebensmitteln umgeht. Davon betroffen sind auch landwirtschaftliche Direktvermarkter, Straußwirte, Betreiber von Gutsschänken oder anderen Formen der Gästebewirtung, z.B. Hofcafés. Hier finden Sie Informationen zu verschiedenen Themen des Lebensmittelrechts. Sie ergänzen das Beratungs- und Seminarangebot der Landwirtschaftskammer
Hygiene - Sicherheit von Lebensmitteln
Diese zentrale Forderung der Hygienesicherung gilt für alle lebensmittelverarbeitenden Betriebe. Diese zu erfüllen, liegt in der Verantwortung jedes Lebensmittelunternehmers. Maßgeblich ist das EU-Hygienepaket und ergänzende nationale Vorschriften.
Um die Unbedenklichkeit der erzeugten Lebensmittel zu sichern, gibt es ein stufiges System der Hygienesicherung. Durch das Zusammenspiel einer guten Betriebs-, Prozess- und Personalhygiene ergibt sich eine gute Basishygiene (sogenannte "Gute Hygienepraxis"). Um sich als Lebensmittelunternehmer weiter abzusichern, sind arbeitsplatzbezogene Mitarbeiterschulungen und betriebliche Eigenkontrollen durchzuführen.