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Nachrichten

Bei der Vinothekenplanung denken die wenigsten Bauherren an die Vorgaben der Gaststättenverordnung. Diese greift jedoch beim Ausschank alkoholischer Getränke und somit ist es zwingende Pflicht eines jeden Bauherren von Vinotheken, sich näher mit der Gaststättenverordnung zu beschäftigen. Je nach Nutzung der Vinothek als reiner Verkaufsraum für Weine oder auch als Räumlichkeit, in der kulinarische Weinproben angeboten werden, greifen die Regelungen dieser Verordnung.

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Gastronomische Angebote auf Bauern- und Winzerhöfen haben eine lange Tradition. Weithin bekannt sind vor allem Angebote von Winzerfamilien, die in den Weinbauregionen, sei es als Straußwirtschaft oder Gutsausschank, selbsterzeugte Weine ausschenken und dazu kleine Speisen reichen. Gäste der Winzer wissen die bäuerliche und authentische Gastfreundschaft, die sie dort antreffen, sehr zu schätzen und diese Angebote sind zweifelsohne ein wichtiges und sympathisches Kulturgut von Rheinland-Pfalz.

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Bei der Vinothekenplanung denken die wenigsten Bauherren an die Vorgaben der Gaststättenverordnung. Diese greift jedoch beim Ausschank alkoholischer Getränke und somit ist es zwingende Pflicht eines jeden Bauherren von Vinotheken, sich näher mit der Gaststättenverordnung zu beschäftigen.

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