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Tabelle Einwegkunstoff

Seit Juli 2021 gelten neue gesetzliche Regelungen, die insbesondere die „To-go-Gastronomie“ betreffen. Seither dürfen viele Einweg-Kunststofferzeugnisse nicht mehr produziert werden. Im Handel befindliche Restbestände dürfen noch gekauft und in den Betrieben vorhandene Bestände verwendet werden.

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