Neue Hygieneleitlinie für Direktvermarkter

Jeder Betrieb, der mit Lebensmitteln umgeht, hat dafür Sorge zu tragen, dass von seinen Produkten keine hygienischen Gefahren ausgehen. Nach dem Lebensmittelhygienerecht muss er angemessene Hygieneregeln einhalten, die sich am Gefährdungsrisiko seines Betriebes und seiner Produkte orientieren. Ebenso muss er sich ein angepasstes Eigenkontrollsystem überlegen und anwenden. Diese Verpflichtung gilt auch für landwirtschaftliche Direktvermarkter, Hofgastronomen oder Ferienbetriebe mit Verpflegungsangeboten.

Die Fördergemeinschaft "Einkaufen auf dem Bauernhof" hat in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bauernverband eine Hygieneleitlinie für Direktvermarkter erarbeitet, die den aktuellen gesetzlichen Vorgaben des Lebensmittelhygienerechts Rechnung trägt. Sie liegt jetzt in einer aktualisierten Fassung aus dem Jahr 2020 vor, die aufgrund aktueller gesetzlicher Vorgaben überarbeitet wurde und auch inhaltliche Anpassungen enthält. Die Leitlinie wurde im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens von den zuständigen staatlichen Stellen des Bundes und der Länder offiziell genehmigt und seitens der EU nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über die Lebensmittelhygiene notifiziert. Sie ist damit eine amtlich anerkannte Fachgrundlage. Die Zulassungsbehörden und die amtliche Lebensmittelüberwachung sind gehalten, sich bei ihren Kontrollen auf den Betrieben an dieser offiziellen Leitlinie zu orientieren.

Die neue Leitlinie soll Direktvermarkter dabei unterstützen, ein einfaches und praktikables Eigenkontrollkonzept zu entwickeln und zu etablieren. Da die gesetzlichen Vorschriften für einen Praktiker oft schwer verständlich sind, sollen Leitlinien bei der Anwendung solcher Vorschriften im betrieblichen Alltag helfen. 

>> Hygieneleitlinie zum Download

Betriebe, die weitergehende Hilfen zur Anwendung der Hygienevorschriften benötigen, können sich auch an die Fachberatung des Beratungsteams Einkommensalternativen wenden (Kontakt: EA@lwk-rlp.de).