Gesetzlicher Mindestlohn ab 1. Juli bei 9,60 €/Std.

Nach dem Mindestlohngesetz gilt ab 1.7.2021 ein branchenübergreifender Brutto-Mindestlohn von 9,60 € pro Stunde. Stufenweise wird er dann über 9,82 € (ab 1.1.2022) auf 10,45 € pro Stunde (ab 1.7.2022) angehoben.

Wichtig in diesem Zusammenhang zu beachten ist, dass für Minijobber damit die monatliche Höchstarbeitszeit weiter sinken wird. Während sie bei Bezahlung mit Mindestlohn 2020 monatlich noch rund 48 Stunden arbeiten konnten, ohne die 450-Euro-Grenze zu überschreiten, sind es jetzt noch 46,9 Stunden. Ab nächsten Sommer werden dann nur noch 43,1 Stunden pro Monat zulässig sein, um innerhalb eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses zu bleiben.

Sollten Sie weitergehende Fragen haben, können Sie sich gerne an unser Beratungsteam Einkommensalternativen der Landwirtschaftskammer wenden (EA@lwk-rlp.de).