Gastrononomische Angebote von Winzer- und Bauernhöfen

Einordnung gemäß Gaststättenrecht in neuem Merkblatt der Landwirtschaftskammer

Gastronomische Angebote auf Winzer- und Bauernhöfen sind bei Gästen beliebt und für viele Betriebe von zunehmender Bedeutung. Doch welche rechtlichen Regelungen greifen? Vor dieser Frage, die weitreichende Folgen haben kann, stehen viele Betriebe, die Angebote planen. Maßgeblich sind in Rheinland-Pfalz die Regelungen des Gaststättengesetzes und der Gaststättenverordnung. Je nach konkreter Angebotsgestaltung lassen sich die Abgabe von Speisen und Getränken in unterschiedliche Kategorien einordnen. Als Hilfe für eine erste Einordnung gibt es jetzt ein neues Merkblatt des Beratungsteams Einkommensalternativen der Landwirtschaftskammer. Dieses gibt in komprimierter Form einen Überblick darüber, welche Angebote „erlaubsnisfrei“ sind, was sich hinter „Gestattungen“ verbirgt, wann es sich um eine „echte“ Straußwirtschaft handelt und ab wann eine gaststättenrechtliche Erlaubnis (= Konzession) benötigt wird. Generell ist zu empfehlen, sich als Betrieb bereits in der der Planungsphase rechtzeitig mit den zuständigen Behörden in Verbindung zu setzen, da es bei der Auslegung einzelner Vorschriften Ermessensspielräume gibt. Auch die Fachberater der Landwirtschaftskammer (Einkommensalternativen, Bauberatung, Raumordnung, Förderberatung) können zu Rate gezogen werden.

 

Weiter Informationen zum Gaststättenrecht  finden Sie hier >>>