Verlängerte Eierabgabe an Verbraucher möglich

Abgabefrist für Eier an Endverbraucher wird auf 28 Tage ab Legedatum ausgeweitet

Wer Eier vermarktet muss sich unter anderem an die Abgabefrist halten. Das bedeutete bisher, dass Eier binnen 21 Tagen nach dem Legen an Verbraucher*innen abgegeben werden dürfen. Dies ist in der Lebensmittelhygiene-VO EU 853/2004 (Anhang III, Abschnitt X, Kapitel 1, Nr. 3) festgeschrieben.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) nach den EU-Vermarktungsnormen für Eier liegt jedoch bei 28 Tagen nach dem Legedatum (EU-VO 589/2008, Artikel 13). Daher hat sich der Bundesverband Ei (BDE / BVEi) dafür eingesetzt, dass die Abgabe von Eiern an Verbraucher auch länger als 21 Tage möglich sein sollte. Die EU-Kommission hat diese Forderung der Eierwirtschaft aufgenommen und am 09.09.2022 zur Lebensmittelhygiene-VO eine Delegierten-Verordnung mit Änderungen und Ergänzungen erlassen:

„3. Die Eier müssen binnen 28 Tagen nach dem Legen an den Verbraucher abgegeben werden.“

Zudem wurde zur Vereinheitlichung in allen EU-Mitgliedsstaaten auch das Mindesthaltbarkeitsdatum in die EU-VO 853/2004 aufgenommen:

„4. Für Eier von Hennen der Art Gallus gallus (dazu gehören Haushühner) wird das Mindesthaltbarkeitsdatum im Sinne von Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe r der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 auf höchstens 28 Tage nach dem Legen festgesetzt.Ist ein Legezeitraum angegeben, so wird das Mindesthaltbarkeitsdatum ab dem ersten Tag dieses Zeitraums gerechnet.“

Die Änderungen in der EU-Verordnung wurden am 18.11.2022 veröffentlicht und treten am

08.12.2022 in Kraft. Die Verordnung ist verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Kurzgefasst:

Das bedeutet, dass ab dem 8.12.2022 Eier von Hennen der Art Gallus gallus bis zu 28 Tage nach dem Legen an den Endverbraucher abgeben werden dürfen. Mit dieser Änderung soll der Lebensmittelverschwendung im Einzelhandel entgegengewirkt werden, denn nun werden Eier erst aus dem Verkauf genommen, wenn ihr Mindesthaltbarkeitsdatum abläuft.